30.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Der Bundesrechnungshof ist nun auch «Bombodrom»-Gegner
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In einem geheimen Bericht warnt der Bundesrechnungshof vor der Inbetriebnahme des Bombenabwurfplatzes in Nordbrandenburg. Das Konzept basiere auf veralteten Planungen und sei unwirtschaftlich.
Der Bundesrechnungshof hat den Bundestag aufgefordert, auf den seit 1992 in Nordbrandenburg vorgesehenen Luft-Boden-Schießplatz «Bombodrom» zu verzichten. In einem vertraulichen Bericht an Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) favorisiere die Bundesbehörde eine vollständige Überarbeitung des Übungskonzeptes der Luftwaffe, berichten die «Potsdamer Neuesten Nachrichten» unter Berufung auf einen als Verschlusssache eingestuften Bericht des Bundesrechnungshofes. Ein Sprecher des Bundesrechnungshofes in Bonn bestätigte, dass ein geheimer Bericht zum Thema vorliege, wollte sich aber nicht zu den Inhalten äußern.
Doch ungeachtet der Kritik des Bundesrechnungshofes will das Verteidigungsministerium am geplanten Bombenabwurfplatz in Nordbrandenburg festhalten. Es gebe keine Alternative zu dem Luft- Boden-Schießplatz bei Wittstock, sagte ein Sprecher am Freitag in Berlin. Es gehe vor allem um die Qualität des auf dem 14 000 Hektar großen «Bombodrom» möglichen Übungsbetriebs sowie um die Entlastung von zwei anderen Übungsplätzen. Den Vorwurf des Rechnungshofs, die Planungen seien überholt, wies der Sprecher zurück.
In dem Bericht des Bundesrechnungshofes wurde vor allem kritisiert, dass eine Inbetriebnahme nach derzeitigem Stand nicht mehr begründbar sei und damit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit widerspreche. Sämtliche Argumente des Verteidigungsministeriums für eine Inbetriebnahme des rund 142 Quadratkilometer großen Areals bei Wittstock basierten auf falschen oder völlig überholten Planungen. Bundeswehr und alliierte Streitkräfte hätten in den zurückliegenden Jahren ihre Kampfflugzeugflotten deutlich reduziert.
Luft-Boden-Kampf schon bald völlig andersAuch die Nutzung der beiden bereits bestehenden Übungsplätze in Nordhorn und Siegenburg sei bis 2004 um 86 Prozent zurückgegangen. Damit seien beide Plätze nicht ausgelastet, ein zusätzlicher Übungsplatz in Brandenburg werde deshalb nicht benötigt, hieß es.
Der Bundesrechnungshof moniert weiter, dass das Nutzungskonzept für das «Bombodrom» auf überholten Einsatzszenarien beruhe. So seien dort Übungen mit ungelenkten Bomben vorgesehen. Ab 2015 seien die Kampfflugzeuge der Bundeswehr jedoch kaum noch mit derartigen Waffen ausgerüstet, deren Einsatz auf Luft-Boden-Schießplätzen geübt werden müsse. Das Verteidigungsministerium müsse deshalb ein neues realistisches und zukunftsorientiertes Ausbildungskonzept für den Luft-Boden-Kampf erarbeiten.
Nach Angaben des Bundesverteidigungsministeriums wurden seit 1997 trotz Übungsverbots rund 50 Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt für das «Bombodrom» aufgewendet, darunter 30 Millionen Euro für Personalkosten. Die militärische Nutzung ist seit Jahren gerichtlich verboten. Zuletzt hatte das Potsdamer Verwaltungsgericht Ende Juli die 2003 erteilte Betriebserlaubnis für das Areal aufgehoben. Das Bundesverteidigungsministerium will dagegen Berufung einlegen. (nz/epd)