Auch die Nutzung der beiden bereits bestehenden Übungsplätze in Nordhorn und Siegenburg sei bis 2004 um 86 Prozent zurückgegangen. Damit seien beide Plätze nicht ausgelastet, ein zusätzlicher Übungsplatz in Brandenburg werde deshalb nicht benötigt, hieß es.Der Bundesrechnungshof moniert weiter, dass das Nutzungskonzept für das «Bombodrom» auf überholten Einsatzszenarien beruhe. So seien dort Übungen mit ungelenkten Bomben vorgesehen. Ab 2015 seien die Kampfflugzeuge der Bundeswehr jedoch kaum noch mit derartigen Waffen ausgerüstet, deren Einsatz auf Luft-Boden-Schießplätzen geübt werden müsse. Das Verteidigungsministerium müsse deshalb ein neues realistisches und zukunftsorientiertes Ausbildungskonzept für den Luft-Boden-Kampf erarbeiten.