BND muss Schnüffelakten herausgeben
28.11.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Die Richter gaben damit der Klage des Berliner Journalisten Andreas Förster statt. Förster war über Jahre vom BND ausgeforscht worden. Als dies im Mai 2006 bekannt wurde, verlangte er von dem Geheimdienst Auskunft darüber, welche Informationen und Daten über ihn gespeichert seien. Der BND gab ihm jedoch nur über solche Daten Auskunft, die in elektronisch gespeicherter Form vorlagen. Auskünfte über den Inhalt seiner Akten lehnte er dagegen ab. Zu Unrecht, wie die Leipziger Richter urteilten.
Der Auskunftsanspruch ist aber nicht grenzenlos: Eine Auskunftserteilung unterbleibt unter anderem dann, wenn ansonsten die Aufgabenerfüllung des BND gefährdet ist. Die Behörde kündigte an, nach dem Eingang der schriftlichen Urteilsbegründung ihre Auskunftspraxis anzupassen. «Dies gilt natürlich zuallererst für den vorliegenden, vom Gericht entschiedenen Fall», erklärte BND-Sprecher Stefan Borchert. Behördenpräsident Ernst Uhrlau habe sich bereits vor dem Rechtsstreit bei Förster entschuldigt.
Försters Anwälte verwiesen darauf, dass Betroffene ein Recht auf Korrektur, Löschung oder Sperrung falscher Daten in den Unterlagen des Nachrichtendienstes hätten. Um diesen Anspruch aber durchsetzen zu können, müsse man die Möglichkeit eingeräumt bekommen, überhaupt Einsicht in die Akten zu nehmen. Der frühere Vorsitzende Richter des Bundesgerichtshofs, Gerhard Schäfer, hatte im Auftrag der Bundesregierung geprüft, inwieweit Pressemeldungen zutrafen, wonach Journalisten vom BND bespitzelt wurden. In seinem mehr als 170 Seiten umfassenden Bericht zeigte Schäfer auf, dass es bei dem Pullacher Dienst offenbar über Jahre gängige Praxis war, Journalisten auszuforschen und sich dabei anderer Journalisten als Quelle zu bedienen. (AP)

