28. Nov 2007 14:52, ergänzt 16:22
Die linksextreme «militante gruppe» (mg) gilt nicht mehr als terroristische Vereinigung. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Damit sind die Betroffenen nur noch gewöhnlicher Straftaten verdächtig.
Nach Einschätzung des Gerichts sind die Beschuldigten zwar der Tat und der Zugehörigkeit zu der Gruppe dringend verdächtig. Dies begründe jedoch in rechtlicher Hinsicht nicht den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, sondern nur der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung. Nach der gesetzlichen Neufassung sei der Terrorismusparagraf nur noch anwendbar, wenn die Taten staatsgefährdende Ziele erreichen und darüber hinaus einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen könnten. Der BGH hat nach Ansicht der Liberalen damit eine rote Linie für die Strafverfolger gezogen. «Die Richter betonen zu Recht, dass der Terrorismus-Paragraf auf Fälle schwerster Kriminalität beschränkt bleiben muss», sagte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger der «Neuen Osnabrücker Zeitung». Keineswegs mache der Beschluss den Rechtsstaat «zahnlos». Brandanschläge können auch weiterhin hart bestraft werden.
Die «militante gruppe» hat sich seit 2001 zu mehr als zwei Dutzend militanter Aktionen vor allem im Raum Berlin bekannt. Ein weiterer Haftbefehl gegen einen Berliner Soziologen, der aus Sicht der Bundesanwaltschaft die Bekennerschreiben verfasst haben soll, war vom BGH bereits mangels dringenden Tatverdachts aufgehoben worden. (dpa)