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Justiz befasst sich mit Ermittler-Pannen in Köln

21. Nov 2007 12:06, ergänzt 17:01
Polizisten begleiten in Köln Schüler zum Georg-Büchner-Gymnasium.
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Nach dem Selbstmord des 17-jährigen Schülers gerät die Kölner Polizei immer stärker in Erklärungsnot. Warum ließen sie den Jungen nach der Vernehmung laufen? Die Umstände der Befragung sollen nun doch näher untersucht werden.

Hätte die Kölner Polizei den Selbstmord des Schülers nach dessen Vernehmung wegen seiner Amok-Pläne verhindern können? Sind die Beamten sogar Schuld am Tod des 17-Jährigen? Die Ermittler geraten nach einer vereitelten Gewalttat am Georg-Büchner-Gymnasium in Köln immer stärker unter Beschuss. Kölns Polizeipräsident Klaus Steffenhagen nahm die Beamten am Dienstagabend in Schutz, nachdem bekannt geworden war, dass der Junge nach dem Gespräch mit der Polizei entwischt war.

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  • Über das Verschwinden des Jungen hatte die Polizei am Sonntagabend, als sie sich mit ihrem Fahndungserfolg brüstete, zunächst kein Wort verloren. Der Junge war unmittelbar nach der Vernehmung durch die Beamten auf die Toilette gegangen und danach spurlos verschwunden. Kurz danach warf er sich vor eine Straßenbahn, später erlag er im Krankenhaus seine Verletzungen. Der 17-Jährige hatte zusammen mit seinem ein Jahr älteren Freund einen Amoklauf an seiner Schule geplant.

    Suizidale Handlungen sind naheliegend

    Die Beamten hätten den Jungen nach der Vernehmung nicht einfach laufen lassen dürfen, kritisiert der Rechtspsychologe Dietmar Heubrock in der Berliner «Tageszeitung». Vor allem wenn der Verdacht eines Amoklaufes besteht, sei die Gefahr groß, dass der Verdächtige zu Depressionen oder suizidalen Handlungen neigt.

    Polizeipräsident Steffenhagen sieht dagegen kein Fehlverhalten seiner Beamten: Das Gespräch mit dem Jungen sei sachlich verlaufen, rechtfertigte er sich am Dienstagabend. Die Polizeibeamten hätten dem Schüler erklärt, dass keine Hinweise auf eine Straftat vorlägen und keine weiteren polizeilichen Maßnahmen gegen ihn getroffen würden. Beide Seiten seien in guter Atmosphäre auseinandergegangen.

    Aufsichtspflicht verletzt

    Doch indem sie den Jungen einfach laufen ließen, haben die Beamten möglicherweise gegen die bundesweit gültige Polizeidienstvorschrift PDV verstoßen. Darin heißt es, dass Kinder nach polizeilichen Maßnahmen von Erziehungsberechtigten abgeholt werden oder an sie überstellt werden müssten.

    Aber es gibt noch andere offene Fragen: Warum entschieden sich die Beamten dafür, die Eltern vor dem Gespräch mit dem Jungen erst gar nicht zu informieren? Der Jugendstrafverteidiger Siegmund Benecke sagte im WDR-Fernsehen, es sei gesetzlich vorgeschrieben, dass der Erziehungsberechtigte vor der Vernehmung eines Jugendlichen informiert werden müsse. Benecke gibt der Polizei somit indirekt Schuld am Tod des Schülers.

    Schon vor Bekanntwerden der neuen Fakten hatte der Münchner Polizeipsychologe Georg Sieber der Kölner Polizei vorgeworfen, sie habe nur «einen publikumswirksamen Erfolg präsentieren» wollen. Steffenhagen wies das entschieden zurück: «Wir mussten von einer sogenannten Amok-Lage zum Jahrestag von Emsdetten ausgehen.»

    Staatsanwaltschaft will doch ermitteln

    Die Kölner Staatsanwaltschaft, die zunächst keinen Anlass sah, den zunehmenden Vorwürfen nachzugehen, will nun doch aktiv werden. Es werde Ermittlungen geben, um die Umstände der Befragung aufzuklären, sagte Oberstaatsanwalt Alf Willwacher am Mittwoch. Noch am Dienstag hatte er erklärt, im Zusammenhang mit dem Suizid des 17-Jährigen gebe es derzeit «keine Anhaltspunkte für strafrechtlich relevantes Handeln» durch Polizisten oder Lehrer.

     
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