Schäuble will Online-Razzien forcieren
Zu den Einwänden der Karlsruher Verfassungsrichter gegen die Regelung zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen sagte der Minister: «Karlsruhe schreibt Urteile, keine Gesetze.» Und der erste Verhandlungstag habe gezeigt, dass es kein grundsätzliches Verbot von Online-Ermittlungen gebe: «Also muss die Politik jetzt handeln.» Die Bevölkerungsmehrheit sehe dies längst so.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bei der Verhandlung am Mittwoch angedeutet, dass es die entsprechenden Formulierungen im nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz nicht für präzise genug hält. Mit dem Gesetz ist es erstmals einer Behörde ausdrücklich erlaubt, heimlich Computer auszuspähen.
Gegen die Regelung haben eine Journalistin, ein Mitglied der Linkspartei und drei Rechtsanwälte, darunter der frühere Innenminister Gerhart Baum, Beschwerde eingelegt. Sie sehen unter anderem das Recht auf die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt, das im Grundgesetz garantiert ist. Eine Entscheidung wird für das Frühjahr erwartet. (AP)
