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Beschneidung als rechtswidrige Körperverletzung

20. Sep 2007 22:15
Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Beschneidung eines Jungen als rechtswidrige Körperverletzung eingestuft. Auch ein Schmerzensgeld sei möglich.

Die Beschneidung von Jungen ohne wirksame Einwilligung verletzt nach Auffassung des Oberlandesgerichtes (OLG) Frankfurt am Main das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Betroffenen und stellt eine rechtswidrige Körperverletzung dar. Dies könne ein Schmerzensgeld rechtfertigen, entschied der 4. Zivilsenat des OLG in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

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Die Richter gaben in zweiter Instanz dem Antrag eines 14-Jährigen auf Prozesskostenhilfe statt. Der Jugendliche will seinen nicht sorgeberechtigten Vater - einen streng gläubigen Moslem - auf 10.000 Euro Schmerzensgeld verklagen, weil dieser ihn beschneiden ließ. Laut dem OLG hatte der damals 11-Jährige in die Beschneidung nur notgedrungen eingewilligt. Die von ihrem Mann geschiedene Mutter hatte eine Beschneidung stets abgelehnt. Zum Zeitpunkt des Eingriffs hatte ihr Sohn die Ferien beim Vater verbracht.

Nach Ansicht des OLG kann die Beschneidung, auch wenn sie keine gesundheitlichen Nachteile mit sich bringt, «im Einzelfall für das kulturell-religiöse und körperliche Selbstverständnis des Betroffenen von Bedeutung sein». Die Entscheidung hierüber falle «deshalb in den Kernbereich des Rechts einer Person, über sich und ihr Leben zu bestimmen».

Ausdrücklich offen ließ der Senat, ob generell und bis zu welchem Alter die Einwilligung zu einer Beschneidung durch muslimische Eltern als vom Erziehungs- und Sorgerecht umfasst angesehen werden könnte. Die Höhe eines möglichen Schmerzensgeldes hänge letztlich davon ab, ob und inwieweit der Betroffene «langfristig körperliche oder seelische Nachteile erleide» oder «wegen seiner Andersartigkeit von Gleichaltrigen verspottet werde». (ddp)

 
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