Harms warnt vor Linksterrorismus
«Es ist sehr schwer, nach 30 Jahren Zeugenaussagen neu zu bewerten.» Mitunter könnten sich Zeugen einfach nicht mehr an derart lange zurückliegende Vorgänge erinnern, andere dagegen meinten, sich plötzlich an etwas zu erinnern, was sie vor 30 Jahren gar nicht gesagt haben, so Harms. «Das muss alles abgeklärt und mit anderen Erkenntnissen abgeglichen werden.» Im Übrigen seien die beim Bundeskriminalamt in Auftrag gegebenen kriminaltechnischen Untersuchungen nicht zuletzt wegen des Alters der Spuren sehr zeitaufwendig.
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen den Ex-RAF-Terroristen Stefan Wisniewski und hat seit April zahlreiche Zeugen vernommen. Der ehemalige Terrorist Peter-Jürgen Boock hatte Wisniewski beschuldigt, im April 1977 die tödlichen Schüsse auf den damaligen Generalbundesanwalt Buback und dessen Begleiter abgegeben zu haben. Harms bestätigte, dass Boock inzwischen auch zu seiner Behauptung vernommen worden sei, Wisniewski habe zusammen mit Rolf Heißler im Herbst 1977 auch Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer erschossen. Zu Einzelheiten äußerte sie sich nicht.
Die Chefermittlerin verteidigte das Vorgehen ihrer Behörde gegen die linksterroristische Szene. Eine bundesweite Durchsuchungsaktion vor dem G8-Gipfel von Heiligendamm sei notwendig geworden, weil die Behörde nach einer Zeit mit wenig Anhaltspunkten erstmals konkretere Ermittlungsansätze erlangt habe. «Diese Ansätze musste man nutzen, als es auf den G8-Gipfel zuging.» Außerdem sei es «schlichtweg falsch», dass die Bundesanwaltschaft damit Globalisierungsgegner habe unter Druck setzen wollen. «Unsere Maßnahmen haben sich nie gegen legal arbeitende Protestgruppen gerichtet.» (dpa)
