Streit um Online-Durchsuchung dauert an
01. Sep 2007 09:35, ergänzt 13:19
 |  Wolfgang Schäuble hat umstrittene Pläne | Foto: dpa |
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Die bayerische Justizministerin Merk sagt, im Streit um die Online-Durchsuchungen würden bewusst Ängste geweckt. Die Durchsuchungen sollten nur bei schweren Delikten zum Einsatz kommen.
Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) wirft einigen Gegnern der geplanten heimlichen Online-Durchsuchungen von Computern eine Fehlinformation der Öffentlichkeit vor.
In der Auseinandersetzung um die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) werde zum Teil «ideologisch verbrämt» diskutiert, kritisierte Merk am Samstagmorgen im Deutschlandfunk. Dabei würden «ganz bewusst Ängste geweckt» und «Horrorszenarien» über flächendeckende Untersuchungen verbreitet. Diese seien in Wirklichkeit jedoch technisch gar nicht möglich.Online-Durchsuchungen sollten nach Ansicht der CSU-Politikerin nur bei schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie zum Einsatz kommen. Fälle, in denen richterliche Genehmigungen wegen einer unmittelbar bevorstehenden Tat erst nach Online-Durchsuchungen eingeholt werden, müssten ebenfalls «absolute Ausnahmefälle» bleiben.
Merk sprach von einem «außerordentlich sensiblen» Thema. Es sei aber wichtig, dass der Staat mit technisch sehr versierten Kriminellen «auf Augenhöhe» umgehe, um die Bürger zu schützen und nicht nur die Ausführenden, sondern auch die Planer von Verbrechen zu entlarven. Beratungen von Innenexperten der Koalitionsfraktionen mit Vertretern des Innen- und des Justizministeriums waren am Freitag ohne greifbare Fortschritte geblieben.
Notwendige Maßnahme
Auch vom Bundeskriminalamt hat Schäuble erneut Unterstützung erhalten. Die
Maßnahme sei notwendig, um Terrorgefahren abzuwehren und Beweise zu sichern, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke dem Nachrichtenmagazin «Focus». «Verschlüsselung im Internet darf nicht dazu führen, dass wir terroristische Aktivitäten nicht mehr verhindern können.» Ziercke sagte, Straftäter kommunizierten heute überwiegend digital. Ohne eine Anpassung sei eine effektive Gefahrenabwehr und Beweissicherung für spätere Strafprozesse kaum möglich, wurde der Behördenchef in dem vorab veröffentlichten Interview zitiert.
Schäuble bleibt entschlossen
Schäuble hatte sich trotz heftiger Kritik am Freitag erneut entschlossen gezeigt, zur Durchsetzung der Online-Durchsuchungen das BKA-Gesetz zu ändern. Es gelte, Informationslücken im Kampf gegen den Terrorismus zu schließen, sagte sein Sprecher Stefan Kaller. Der CDU-Politiker will Berichten zufolge für eine begrenzte Zeit das Ausspionieren von Computern sogar ohne richterliche Genehmigung ermöglichen. Kritik an Schäubles Plänen kam dagegen vom Branchenverband Bitkom. Als bedenklich bezeichnete es Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder, dass bei einer Online-Durchsuchung in hohem Maße Daten Dritter betroffen wären. «Auch Firmen müssen sich auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können, etwa in Forschung und Entwicklung», sagte Rohleder der «Berliner Zeitung».
Eine Online-Durchsuchung würde nach Einschätzung des Verbandes weiter in die Privatsphäre eingreifen als die Telefonüberwachung. Ein Gesetzentwurf müsste besonders hohe Hürden setzen. «Das ist nach dem bisherigen Informationsstand nicht erkennbar», sagte Rohleder der Zeitung.
«Skandalöse» Pläne
Vor einer weiteren Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland warnte dagegen der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP).Er nannte die Pläne Schäubles «skandalös». Baum warnte vor einer «Tendenz, Elemente der Kriegsführung in die Kriminalitätsbekämpfung einzuführen». Seit der Zeit des RAF-Terrorismus vor 30 Jahren seien immer neue Ausnahmegesetze verabschiedet worden, die die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit immer stärker gefährdeten.
Maßlos und wahnsinnig
Der Vorsitzende der FDP-Jugendorganisation Julis, Johannes Vogel, nannte das heimliche Computer-Ausspähen ohne richterliche Beschluss unvereinbar mit dem Geist der Verfassung. «Ein solches Vorhaben unterstreicht die Maßlosigkeit und den innenpolitischen Wahnsinn, der gegenwärtig getrieben wird«, sagte Vogel.Dagegen warnte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz in der Debatte um Online-Durchsuchungen vor Hysterie. «Ich unterstelle dem Innenminister in dieser Frage keine finsteren Absichten und wittere auch keinen rechtsstaatlichen Skandal«, kommentierte Wiefelspütz Vorwürfe, Schäuble wolle Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes ohne richterliche Genehmigung zulassen. Eine Eilkompetenz der Polizei sei im Sicherheitsrecht zudem nichts Ungewöhnliches.
Wiefelspütz unterstrich: «Ich gehe davon aus, dass die Eilbefugnis routinemäßig in den Entwurf des BKA-Gesetzes übernommen wurde.» Online-Durchsuchungen bei Top-Gefährdern hätten einen langen Vorlauf. Eilfälle seien deshalb kaum denkbar. Die Verhandlungen über Online-Razzien stünden aber noch ganz am Anfang. «Ob wir die Pläne am Ende mittragen, lässt sich noch nicht absehen.» Seine Partei wolle zunächst das für 2008 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vergleichbaren Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen abwarten.
Sachlicher debattieren
Der Internet-Strafrechtsexperte Hans Kudlich von der der Universität Erlangen mahnte eine Versachlichung der Debatte um Online-Razzien an. «Wenn man davon ausgeht, dass die Strafbehörden ihre Befugnisse missbrauchen, dürfte man etwa bei einer Alkoholkontrolle auch kein Blut abgeben», sagte er. Denn schließlich könnten mit dem Blut auch DNA-Tests durchgeführt werden. Zudem seien Online-Durchsuchungen «nicht so weit weg von dem», was momentan durch Telefonüberwachung, Richtmikrofone und Abfangen der Strahlungen von Bildschirmen schon zugelassen werde.Gleichwohl dürfe man die Schwere des Eingriffes nicht verharmlosen. Selbst die Überwachung ohne richterliche Genehmigung sei bei Gefahr im Verzuge schon jetzt möglich. «Dabei gibt es aber schon eine gewisse Neigung, diese Norm großzügig auszulegen», sagte der Rechtsexperte. Für die Online-Durchsuchung müsse aber auf jeden Fall das Grundgesetz geändert werden. Es sei nötig, festzulegen, welche Daten ausgenommen seien von der Überwachung. Wichtig sei auch, zu verhindern, dass der so genannte Bundestrojaner etwa durch Kriminelle missbraucht wird. (ddp)