Streit um Online-Durchsuchung dauert an
01.09.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Online-Durchsuchungen sollten nach Ansicht der CSU-Politikerin nur bei schwersten Delikten wie Mord, Terrorakten oder Kinderpornografie zum Einsatz kommen. Fälle, in denen richterliche Genehmigungen wegen einer unmittelbar bevorstehenden Tat erst nach Online-Durchsuchungen eingeholt werden, müssten ebenfalls «absolute Ausnahmefälle» bleiben.
Maßnahme sei notwendig, um Terrorgefahren abzuwehren und Beweise zu sichern, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke dem Nachrichtenmagazin «Focus». «Verschlüsselung im Internet darf nicht dazu führen, dass wir terroristische Aktivitäten nicht mehr verhindern können.» Ziercke sagte, Straftäter kommunizierten heute überwiegend digital.
Ohne eine Anpassung sei eine effektive Gefahrenabwehr und Beweissicherung für spätere Strafprozesse kaum möglich, wurde der Behördenchef in dem vorab veröffentlichten Interview zitiert.
Kritik an Schäubles Plänen kam dagegen vom Branchenverband Bitkom. Als bedenklich bezeichnete es Bitkom-Hauptgeschäftsführer, Bernhard Rohleder, dass bei einer Online-Durchsuchung in hohem Maße Daten Dritter betroffen wären. «Auch Firmen müssen sich auf die Vertraulichkeit ihrer Daten verlassen können, etwa in Forschung und Entwicklung», sagte Rohleder der «Berliner Zeitung».
Eine Online-Durchsuchung würde nach Einschätzung des Verbandes weiter in die Privatsphäre eingreifen als die Telefonüberwachung. Ein Gesetzentwurf müsste besonders hohe Hürden setzen. «Das ist nach dem bisherigen Informationsstand nicht erkennbar», sagte Rohleder der Zeitung.
Er nannte die Pläne Schäubles «skandalös». Baum warnte vor einer «Tendenz, Elemente der Kriegsführung in die Kriminalitätsbekämpfung einzuführen». Seit der Zeit des RAF-Terrorismus vor 30 Jahren seien immer neue Ausnahmegesetze verabschiedet worden, die die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit immer stärker gefährdeten.
Dagegen warnte der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz in der Debatte um Online-Durchsuchungen vor Hysterie. «Ich unterstelle dem Innenminister in dieser Frage keine finsteren Absichten und wittere auch keinen rechtsstaatlichen Skandal«, kommentierte Wiefelspütz Vorwürfe, Schäuble wolle Online-Durchsuchungen des Bundeskriminalamtes ohne richterliche Genehmigung zulassen. Eine Eilkompetenz der Polizei sei im Sicherheitsrecht zudem nichts Ungewöhnliches.
Wiefelspütz unterstrich: «Ich gehe davon aus, dass die Eilbefugnis routinemäßig in den Entwurf des BKA-Gesetzes übernommen wurde.» Online-Durchsuchungen bei Top-Gefährdern hätten einen langen Vorlauf. Eilfälle seien deshalb kaum denkbar. Die Verhandlungen über Online-Razzien stünden aber noch ganz am Anfang. «Ob wir die Pläne am Ende mittragen, lässt sich noch nicht absehen.» Seine Partei wolle zunächst das für 2008 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu vergleichbaren Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen abwarten.
Gleichwohl dürfe man die Schwere des Eingriffes nicht verharmlosen. Selbst die Überwachung ohne richterliche Genehmigung sei bei Gefahr im Verzuge schon jetzt möglich. «Dabei gibt es aber schon eine gewisse Neigung, diese Norm großzügig auszulegen», sagte der Rechtsexperte. Für die Online-Durchsuchung müsse aber auf jeden Fall das Grundgesetz geändert werden. Es sei nötig, festzulegen, welche Daten ausgenommen seien von der Überwachung. Wichtig sei auch, zu verhindern, dass der so genannte Bundestrojaner etwa durch Kriminelle missbraucht wird. (ddp)

