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Bewährung für Rekruten-Misshandlung

27. Aug 2007 15:08
Der Hauptangeklagte vor Gericht.
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Wegen der Misshandlung und entwürdigenden Behandlung von Rekruten ist ein Bundeswehrausbilder zu Haft auf Bewährung verurteilt worden. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

Im Prozess um die Misshandlung von Bundeswehrrekruten hat das Landgericht Münster einen 26-jährigen ehemaligen Ausbilder zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Montag der gefährlichen Körperverletzung, Misshandlung und der entwürdigenden Behandlung für schuldig. Ein 29-jähriger Ex-Ausbilder erhielt eine Geldstrafe von 2400 Euro, die übrigen beiden 28- und 29 Jahre alten Angeklagten wurden frei gesprochen.

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Die Verteidiger hatten zuletzt in allen Fällen auf Freispruch plädiert. Die Staatsanwaltschaft hatte Bewährungs- und Geldstrafen gefordert. In dem Prozess um fingierte Geiselnahmen aus dem Jahr 2004 sind insgesamt 15 Männer angeklagt. Das am Montag abgeschlossene Verfahren gegen vier der ehemaligen Ausbilder war wegen relativ geringer Tatbeteiligung abgetrennt worden.

Gegen einen Kompaniechef und weitere zehn Ausbilder des Instandsetzungsbataillons Coesfeld geht der Prozess noch weiter. Ihnen wird Misshandlung und Entwürdigung von 163 Rekruten bei insgesamt vier simulierten Geiselnahmen im Sommer 2004 zur Last gelegt. Sie sollen die Rekruten mit Stromschlägen misshandelt, nassgespritzt, getreten und geschlagen haben. Das Bekanntwerden der Vorwürfe hatte im November 2004 zu einer Welle öffentlicher Empörung geführt. (dpa)

 
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