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Unterstützung für Online-Durchsuchung

26. Aug 2007 15:30
Generalbundesanwältin Monika Harms
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Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble bekommt im Streit um das Thema Online-Durchsuchungen Unterstützung. Generalbundesanwältin Monika Harms nahm Schäuble in einem Interview in Schutz.

Generalbundesanwältin Monika Harms hat sich im Streit um Online-Durchsuchungen auf die Seite von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) gestellt. «Wir müssen bei schwersten Straftaten eine solche Möglichkeit - selbstverständlich unter Richtervorbehalt - haben», sagte Harms der «Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung».

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Straftäter kommunizierten heute so verschlüsselt über das Internet, dass an die Informationen anders nicht heranzukommen sei. «Wir müssen uns beeilen, um in der technischen Entwicklung auf Augenhöhe mit den Straftätern zu kommen.

Die elektronische Entwicklung geht so schnell voran, dass wir ansonsten mit dem eher schwerfälligen Instrumentarium der Strafprozessordnung weit abgeschlagen werden», sagte die Generalbundesanwältin. Wichtig sei, dass die Online-Untersuchung auch in der Strafverfolgung und nicht nur im präventiv-polizeilichen Bereich angewendet werden könne.

Möglich und erforderlich wären Online-Durchsuchungen nur in wenigen Fällen und unter engen rechtlichen Voraussetzungen, betonte Harms: «Die verbreitete Sorge, die Ermittlungsbehörden wollten in jeden PC hineinschauen, ist völlig unbegründet», hielt sie den Kritikern des Vorhabens entgegen. Die Generalbundesanwältin nahm Innenminister Schäuble gegen Angriffe in Schutz, er habe mit seinen Vorschlägen in der Debatte um die innere Sicherheit überzogen.

Schäuble habe offene Fragen für die Kompetenzen des Bundeskriminalamts aufgegriffen. «Manches ist dabei sicher in recht schneller Folge angesprochen worden, um zeitnah einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen zu können. Doch sicher ist es Aufgabe eines Innenministers, auf Gefahren hinzuweisen, seine Schlüsse zu ziehen und daraus entsprechende Vorschläge zu entwickeln», sagte Harms. (AP)

 
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