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Lupe Parlamentarier müssen Einkünfte offen legen

Karlsruhe hat eine Klage von neun Abgeordneten gegen die geplante Veröffentlichung ihrer Nebenbezüge abgewiesen. Die Summen und die Quellen der Einkünfte müssen genannt werden.

Bundestagsabgeordnete müssen ihre Nebeneinkünfte künftig offen legen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wies eine Klage von neun Abgeordneten gegen geplante Veröffentlichung ihrer Nebenbezüge ab.

Diese hatten sich dagegen gewehrt, dass ihre Nebeneinnahmen künftig im Handbuch des Bundestags und im Internet zu lesen sein sollten. Das freie Mandat der Abgeordneten sei nicht verletzt, begründete das Gericht die Entscheidung.

2005 hatte der Bundestag den Verhaltenskodex für Abgeordnete beschlossen. Die darin enthaltene Transparenzregelung sieht vor, dass die Mandatsträger dem Bundstagspräsidenten genau angeben müssen, welche Nebentätigkeiten sie haben und welchen Verdienst die Politiker damit erzielt haben. In Zukunft werden dann auf den Internetseiten des Bundestags die jeweiligen Nebentätigkeiten veröffentlicht, und zwar gestuft nach Einkommensgruppen: 1000 bis 3500 Euro, bis zu 7000 Euro sowie mehr als 7000 Euro.

Knappe Entscheidung
Das Urteil fiel denkbar knapp aus: Vier der acht Richter des Zweiten Senats wollten die - bis zu einer Karlsruher Entscheidung vorerst ausgesetzten - Vorschriften kippen. Bei Stimmengleichheit gelten Klagen laut Gesetz als abgewiesen.

Die Kammer unter Gerichtsvizepräsident Winfried Hassemer hatte sich für die Entscheidung fast neun Monate Zeit gelassen - ungewöhnlich für derartige Verfahren. Bereits am 11. Oktober vergangenen Jahres behandelte das Gericht über die Organklage.

Zu den Beschwerdeführern zählten der jetzt vor allem als Industrieberater und Rechtsanwalt tätige ehemalige Unionsfraktionschef Friedrich Merz sowie zwei weitere CDU-Abgeordnete, drei der FDP, zwei der CSU und einer der SPD.

Beklagter in dem Verfahren war Bundestagspräsident Norbert Lammert, obwohl er selbst als CDU-Abgeordneter dem noch von Rot-Grün eingebrachten Gesetz gar nicht zugestimmt hatte. (nz/dpa/AP)