Erste Verfahren im Sachsen-Skandal
29.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Streit gab es um die Frage, ob die Akten des Verfassungsschutzes überhaupt Grundlage von Ermittlungen der Justiz sein dürfen, hatte doch das Verfassungsgericht des Landes dem Geheimdienst das Beobachten organisierter Kriminalität mangels einer geeigneten Rechtsgrundlage untersagt. Statt das Verfassungsschutz-Gesetz zu präzisieren, stoppte der Dienst seine Tätigkeit. Sachsens oberster Landes-Datenschützer forderte, die Akten zu schreddern. Auch Innenminister Buttolo hatte geraume Zeit gezögert, die Akten der Justiz zu überlassen. Zweifel am Erfolg der Ermittlungen sind angebracht, ist die Justiz doch selbst Teil des Problems, wie auch der Frankfurter Publizist Jürgen Roth im Interview mit Netzeitung.de erläuterte.
Weil es am Willen der Regierung fehle, Aufklärung zu betreiben, sei ein Untersuchungsausschuss unausweichlich, sagte Grünen-Politikerin Hermenau weiter. Für die Einsetzung eines derartigen Ausschusses haben sich neben den Grünen auch die ebenfalls oppositionellen Parteien Linke und FDP eingesetzt. «Wir wollen auch ein paar Akten sehen, wenigstens ein paar von den übrig gebliebenen», sagte Hermenau.
Die mit der CDU zusammen in Sachsen regierende SPD zeigt Misstrauen und reagierte zurückhaltend auf die Ankündigung Buttolos, wonach der jüngst neu eingesetzte Verfassungsschutz-Präsident nun einen umfassenden Bericht über mögliche Missstände in der Behörde anfertigen werde. «Der Innenminister hat zugesichert, mir umgehend die Ergebnisse des Prüfberichtes des Präsidenten zuzuleiten», sagte der sozialdemokratische Vizeregierungschef Thomas Jurk.
In diesem Sinne sei eine der SPD-Forderungen vom Dienstag bereits respektiert worden. An diesem Tag hatte Jurk mit dem Bruch der Koalition für den Fall gedroht, sollte die Affäre nicht umfassend aufgeklärt werden. (nz/AP)

