Gericht verbannt G8-Gegner aus Heiligendamm
01.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Das Oberverwaltungsgericht habe wie auch die Polizei in ihrer Verbotsverfügung, keine konkreten Gefahren bei der Durchführung nachgewiesen, hieß es. «Das polizeiliche Sicherheitskonzept sei von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert worden, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet seien. Rechtsanwältin Ulrike Donat sprach von einem «schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit». Das Gericht ordne sich damit im Ergebnis «einer teilweise dreisten» ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter.
Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nannte die Greifswalder Gerichtsentscheidung richtig. Anlässlich des G8-Gipfels wollten bis zu 100.000 Menschen demonstrieren, sagte Schönbohm im ARD-«Morgenmagazin». Auch mit dem vorgeschriebenen Abstand werde der Protest unüberhörbar und unübersehbar sein.
Zuvor hatten die Innenminister von Bund und Ländern die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Tagungsort im Grundsatz gerechtfertigt. Allerdings gab es bei einer Konferenz am Donnerstag in Berlin unterschiedliche Einschätzungen zwischen Union und SPD über das Ausmaß der Einschränkungen für Demonstranten und Bürger.
Einem Bericht des «Kölner Stadt-Anzeigers» zufolge geht das Bundeskriminalamt (BKA) davon aus, dass zehn Prozent aller Demonstranten gegen den G8-Gipfel gewaltbereit sein werden. Für die Großdemonstration an diesem Samstag in Rostock rechnet die Polizei aber mit einem friedlichen Verlauf.
Rund 16.000 Polizisten sollen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands im Ostseebad Heiligendamm absichern. Nach Angaben des Chefs der G8-Polizeieinheit «Kavala», Knut Abramowski, ist in den kommenden Tagen mit Blockadeaktionen am Zaun von Heiligendamm und am Flughafen Rostock-Laage, dem Ankunftsort der Gipfelteilnehmer, zu rechnen.
Unterdessen darf die rechtsextreme NPD nach einer Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts am Samstag in der Landeshauptstadt gegen den G8-Gipfel demonstrieren. Die Richter verwarfen am Donnerstag das von der Stadtverwaltung wegen Mangels an Polizeikräften verhängte Demonstrationsverbot. Damit dürfen neben der NPD-Kundgebung auch drei Gegendemonstrationen stattfinden. Die Richter machten der NPD allerdings zur Auflage, ihre Versammlung in einem Außenbezirk abzuhalten. Durch die räumliche Trennung der Veranstaltungen könne der «Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen» hinreichend begegnet werden. (nz/dpa/AP)

