netzeitung.deGericht verbannt G8-Gegner aus Heiligendamm

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Demonstranten müssen sich von Heiligendamm fern halten (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Demonstranten müssen sich von Heiligendamm fern halten
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Die Einschränkung des Versammlungsrechts rund um den Tagungsort des G8-Gipfels ist rechtmäßig, urteilte ein Oberverwaltungs- Gericht. Die Gipfel-Gegner kündigten Verfassungsbeschwerde an.

Das Oberverwaltungsgericht Greifswald hat Globalisierungsgegner aus dem weiteren Umfeld des G8-Tagungsorts Heiligendamm verbannt. Die Richter hoben am Donnerstagabend eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin auf, das ein von der Polizei erlassenes Demonstrationsverbot im Umkreis von fünf bis zehn Kilometern um den Zaun deutlich eingeschränkt hatte. Geklagt hatten Organisatoren eines Sternmarsches, die ihren Protest möglichst nah an die Anfang Juni in Heiligendamm tagenden Staats- und Regierungschefs herantragen wollten. Nachdem die Schweriner Richter das genehmigt hatten, legte die Polizei dagegen Protest ein und bekam in diesem Fall nun Recht.

Die Organisatoren des Sternmarschs kündigten am Freitag Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot im näheren Umfeld von Heiligendamm beim Bundesverfassungsgericht wegen Grundrechtsverletzung an. «Wir werden unsere internationale Mobilisierung gegen die G-8-Politik nicht auf einen Gänsemarsch reduzieren», heißt es in einer Erklärung des Sternmarsch-Bündnisses.

Das Oberverwaltungsgericht habe wie auch die Polizei in ihrer Verbotsverfügung, keine konkreten Gefahren bei der Durchführung nachgewiesen, hieß es. «Das polizeiliche Sicherheitskonzept sei von ausländischen Sicherheitsbehörden gefordert worden, die nicht der bundesrepublikanischen Verfassung verpflichtet seien. Rechtsanwältin Ulrike Donat sprach von einem «schwarzen Tag für das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit». Das Gericht ordne sich damit im Ergebnis «einer teilweise dreisten» ordnungs- und sicherheitspolitischen Argumentation der Polizei unter.

Das Oberverwaltungs- Gericht argumentierte dagegen, die räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des Versammlungsrechts seien, «jedenfalls was die von den Antragstellern dieses Verfahrens angemeldete Versammlung betrifft, rechtmäßig und verstoßen nicht gegen das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit», In ihrer als unanfechtbar bezeichneten Entscheidung gestatteten sie aber die Durchführung des Sternmarsches auf einer Bundesstraße außerhalb der Verbotszone.

Der brandenburgische Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nannte die Greifswalder Gerichtsentscheidung richtig. Anlässlich des G8-Gipfels wollten bis zu 100.000 Menschen demonstrieren, sagte Schönbohm im ARD-«Morgenmagazin». Auch mit dem vorgeschriebenen Abstand werde der Protest unüberhörbar und unübersehbar sein.

«Auch Demonstrationen möglich»
Schönbohm erinnerte daran, dass es bei den Demonstrationen am Rande des G8-Außenministertreffens in Hamburg 175 Polizisten verletzt worden seien. «Es gibt nicht nur die friedlichen Demonstranten, es gibt auch andere.» Deshalb seien rund um Heiligendamm 16.000 bis 17.000 Polizisten aus allen Bundesländern im Einsatz. «Entscheidend ist, die Konferenz muss stattfinden, und sie muss störungsfrei stattfinden», sagte der CDU-Politiker. Und es müssten auch Demonstrationen möglich sein.

Zuvor hatten die Innenminister von Bund und Ländern die Sicherheitsmaßnahmen rund um den Tagungsort im Grundsatz gerechtfertigt. Allerdings gab es bei einer Konferenz am Donnerstag in Berlin unterschiedliche Einschätzungen zwischen Union und SPD über das Ausmaß der Einschränkungen für Demonstranten und Bürger.

Einem Bericht des «Kölner Stadt-Anzeigers» zufolge geht das Bundeskriminalamt (BKA) davon aus, dass zehn Prozent aller Demonstranten gegen den G8-Gipfel gewaltbereit sein werden. Für die Großdemonstration an diesem Samstag in Rostock rechnet die Polizei aber mit einem friedlichen Verlauf.

Rund 16.000 Polizisten sollen das Treffen der Staats- und Regierungschefs der sieben führenden Industrienationen und Russlands im Ostseebad Heiligendamm absichern. Nach Angaben des Chefs der G8-Polizeieinheit «Kavala», Knut Abramowski, ist in den kommenden Tagen mit Blockadeaktionen am Zaun von Heiligendamm und am Flughafen Rostock-Laage, dem Ankunftsort der Gipfelteilnehmer, zu rechnen.

Unterdessen darf die rechtsextreme NPD nach einer Entscheidung des Schweriner Verwaltungsgerichts am Samstag in der Landeshauptstadt gegen den G8-Gipfel demonstrieren. Die Richter verwarfen am Donnerstag das von der Stadtverwaltung wegen Mangels an Polizeikräften verhängte Demonstrationsverbot. Damit dürfen neben der NPD-Kundgebung auch drei Gegendemonstrationen stattfinden. Die Richter machten der NPD allerdings zur Auflage, ihre Versammlung in einem Außenbezirk abzuhalten. Durch die räumliche Trennung der Veranstaltungen könne der «Gefahr gewalttätiger Auseinandersetzungen zwischen rivalisierenden Gruppen» hinreichend begegnet werden. (nz/dpa/AP)