Grüne ziehen Terror-Paragrafen in Zweifel
02.06.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Genau an diesem Paragrafen, der unter anderem Bildung und Unterstützung einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, wollen die Koalitionäre einiges ändern. Vor allem die Tatsache, dass in dem Paragrafen stets nur von Gruppen mit mindestens drei Mitgliedern die Rede ist, stört die Behörden.
Die CSU will zudem das Werben für terroristische Vereinigungen als Straftatbestand in das Gesetz aufnehmen. Mit Blick auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), der zufolge die Strafbarkeit von Propaganda für Terrorgruppen deutlich eingeschränkt wurde, sprach der Innenexperte der Christsozialen, Stepahn Mayer, von einer «bedenklichen Strafbarkeitslücke».
Laut BGH-Beschluss sind allgemeine Aufrufe zum Dschihad («Heiliger Krieg») und nicht näher bezeichnete Terroraktionen künftig nicht mehr als Werbung für eine terroristische Vereinigung strafbar. Damit sinkt das maximale Strafmaß von zehn auf fünf Jahre.
Mayer machte die frühere rot-grüne Bundesregierung für den Richterspruch verantwortlich, weil die damalige Koalition 2002 eine entsprechende Strafvorschrift geändert habe. «Strafbar macht sich seitdem nur noch, wer gezielt um Mitglieder oder Unterstützer einer konkreten terroristischen Vereinigung wirbt», beklagte der CSU-Politiker und forderte, «unverzüglich» Konsequenzen zu ziehen. «Es ist nicht hinnehmbar, dass in Deutschland straffrei für Al Qaeda oder den Dschihad geworben werden darf.»
Grünen-Politiker Beck wies die Vorwürfe Mayers zurück: «Rot-Grün hat seinerzeit das getan, wozu auch eine Koalition unter Beteiligung der CDU/CSU gezwungen gewesen wäre», sagte er. «Wir haben den EU-Rahmenbeschluss zur Terrorismusbekämpfung konsequent und in diesem Zusammenhang auch den § 129a sinnvoll geändert.» Die kürzlich ergangene Entscheidung des BGH sei der Beleg dafür.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer

