SPD für Haftstrafe bei Dopingvergehen
30. Mai 2007 14:52
 |  Das Blutdopingmittel Epo wurde per Spritze verabreicht | Foto: dpa |
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SPD-Sportpolitiker Danckert hat sich dafür ausgesprochen, dopende Sportler hart zu bestrafen. Die geplante Einsetzung einer «Task Force», die gegen Doping im Sport vorgehen soll, hält er für «sehr vernünftig».
Der Vorsitzende des Sportausschusses im Bundestag, Peter Danckert (SPD), hält es für erforderlich, dass auch Sportler beim geplanten Anti-Doping-Gesetz in die Pflicht genommen werden. «Gedopte Sportler müssen bestraft werden können», sagte Danckert im Gespräch mit Netzeitung.de. «Wir haben uns im Sportausschuss darauf verständigt, dass ein Sportler, der eine nicht geringe Menge unerlaubter Substanzen mit sich führt, mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft werden kann.» Dazu sei eine Verschärfung des Arzneimittelgesetzes notwendig.
Danckert hält diese Regelung für einen guten Kompromiss. «Damit sind wir einen Riesenschritt weiter», sagte der SPD-Politiker. Entscheidend sei allerdings, dass künftig Polizei, Staatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt in der Lage seien, Ermittlungen zu führen. «Das kann der Sport nicht leisten», betonte er. «Deshalb ist hier dringend die Unterstützung des Staates nötig.»Zuvor war die Bundesregierung den Ländern im Streit über ein schärferes Anti-Doping-Gesetz leicht entgegengekommen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch, den Vorschlag des Bundesrates zu prüfen, auch den Import von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu verbieten. Auf die Forderung, auch den Besitz kleiner Mengen verbotener Substanzen unter Strafe zu stellen, ging das Kabinett jedoch nicht ein. Bayern warf der Bundesregierung daraufhin «Symbolpolitik» vor.
Den Ländern geht dies nicht weit genug
Auslöser des Streits ist die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetz, das das Kabinett im März verabschiedet hatte. Es soll den Besitz größerer Mengen besonders gefährlicher verbotener Substanzen unter Strafe stellen, gedopte Sportler aber straffrei lassen. Den Ländern geht dies nicht weit genug. Sie forderten unter anderem, auch die grenzüberschreitende Einfuhr von Dopingmitteln unter Strafe zu stellen, und schlugen eine Kronzeugenregelung für Dopingdelikte vor.Diese Forderung sei in dem Gesetzentwurf zur Wiedereinführung der allgemeinen Kronzeugenregelung bereits umgesetzt, erklärte die Bundesregierung in ihrer «Gegenäußerung». Dieser Entwurf war bereits Mitte Mai vom Kabinett verabschiedet worden. Erfasst werden davon auch schwere banden- oder gewerbsmäßige Dopingstraftaten.
Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) kündigte darüber hinaus die Einsetzung einer die Einsetzung einer «Task Force» an, die untersuchen soll, ob im Sport Steuergelder missbräuchlich verwendet wurden.
«Sehr vernünftig»
«Ich finde das sehr vernünftig», begrüßte SPD-Sportexperte Danckert die Ankündigung Schäubles. Das Bundesinnenministerium sei für die sachgerechte Verwendung von Steuermitteln zuständig. Deswegen müsse es auch prüfen, ob das Geld korrekt verwendet werde. Danckert nannte es allerdings «übertrieben» von «Task Force» zu sprechen. «Das hört sich sehr dramatisch an», kritisierte er. «Denn: Eigentlich sollte es eine Daueraufgabe des Bundesinnenministers sein, zu kontrollieren wie Steuermittel eingesetzt werden.» Sollte sich herausstellen, das Geld in der Vergangenheit missbräuchlich verwendet worden sei, müsse es zurückgefordert werden, forderte Danckert. Zugleich mahnte er den Sport sicherzustellen, dass Doping wirksam bekämpft werde. Ansonsten seien Sanktionen nicht ausgeschlossen: «Zusammen mit den Haushältern überlegen wir, die Sportförderung für bestimmte dopingverseuchte Sportarten auszusetzen.»
Kronzeugenregelung
Die Bundesregierung prüft den Vorschlag des Bundesrates, die Einfuhr von Arzneimitteln zu Dopingzwecken zu verbieten. Allerdings bedürfe es in den meisten Fällen keines besonderen Straftatbestandes, weil die Besitzstrafbarkeit bereits greife, teilte das Innenministerium mit.Eine Kronzeugenregelung, die der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Anti-Doping-Gesetzentwurf ebenfalls angeregt hatte, sei durch den Kabinettsbeschluss vom 16. Mai bereits umgesetzt worden. Mit der von Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) geplanten Kronzeugenregelung sollen auch banden- und gewerbsmäßige Dopingstraftaten bekämpft werden.
Für das Web ediert von Dietmar Neuerer