netzeitung.deStimmenwirrwarr in Sachen Stammzellforschung

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Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (Foto: Harvard University<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Forschung an humanen embryonalen Stammzellen
Foto: Harvard University
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Im Bundestag treffen sich Experten, um über das Für und Wider der Stammzellforschung zu informieren. Die Liberalen sind die Vorkämpfer für weniger Restriktionen, andere Parteien sind gespalten.

Streitpunkt ist ein Stichtag: Was nicht vor dem 1. Januar 2002 importiert wurde, darf nicht als Forschungsmaterial verwandt werden. Wer daran trotzdem forscht, macht sich strafbar. So hatte es das Parlament 2002 beschlossen.

Wünsche, den Stichtag zu verschieben oder ihn ganz aufzuheben, waren bisher Anlass für jede Menge Diskussion. Forschungsministerin Annette Schavan (CDU) will einen Stichtag generell erhalten, zeigte sich jedoch offen für eine Verschiebung. Das ist auch die Position der Kirchen. Am Mittwoch gibt es im Bundestag eine Anhörung mit zahlreichen Sachverständigen zu dem Thema.

Die Fronten verlaufen kreuz und quer durch alle Lager und Parteien. Selbst CSU-Politiker wie die Forschungsexpertin Ilse Aigner hatten sich dafür ausgesprochen, die drohende Strafbarkeit für Wissenschaftler abzuschaffen und war damit weiter gegangen als Schavan. Wie Aigner sieht es auch die technologiepolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Ulrike Flach, wie sie am Dienstag bekräftigte.

SPD uneins
Der SPD-Forschungsexperte Thomas Oppermann kritisierte die Stichtagsregelung. Deutsche Wissenschaftler kooperierten und konkurrierten international mit Stammzellforschern und stellten fest, dass in anderen Ländern jüngere und qualitativ bessere Stammzelllinien vorhanden seien. «Deshalb dürfen wir uns in Deutschland nicht auf die Restriktionen, die das Gesetz an dieser Stelle vorgibt, beschränken lassen», sagte er der Oldenburger «Nordwest-Zeitung». Damit nimmt er die Argumentation der Deutschen Forschungsgemeinschaft auf, die um ihre Wettbewerbsfähigkeit fürchteten.

Der Bioethik-Experte der SPD-Bundestagsfraktion, René Röspel, hatte dagegen noch Ende letzten Jahres keinen Handlungsbedarf gesehen. Es gebe keine wissenschaftlichen Nachweise dafür, dass der Stammzell-Kompromiss von 2002 geändert werden müsse. Auch die Forderung, die Strafbarkeitsregeln für Forscher zu ändern, habe keine Berechtigung, so Röspel.

Neben dem Stichtag ist ein weiterer Aspekt Streitpunkt: Ob man für die Stammzellforschung Embryonen verbrauchen darf oder nicht. Oppermann betont, es sei richtig, die bestehende Beschränkung beizubehalten, nur solche Zelllinien zum Import zuzulassen, die aus überzähligen Embryonen hergestellt werden. So gebe es keine zweckgerichtete Erzeugung von Embryonen zu Forschungszwecken. (nz/dpa)