Köhler traf Ex-Terrorist Klar
Klar sitzt seit Januar 1983 im Gefängnis. Er wurde unter anderem wegen gemeinschaftlichen Mordes von RAF-Terroristen an Arbeitgeber- Präsident Hanns Martin Schleyer und an Generalbundesanwalt Siegfried Buback - beides 1977 - verurteilt. Bis heute ist nicht geklärt, wer die tödlichen Schüsse auf Buback abgab. Seit kurzem wird Stefan Wisniewski als Todesschütze verdächtigt. Grundlage dafür sind Aussagen von Peter-Jürgen Boock und anderen Ex-Mitgliedern der RAF.
Eine mögliche Begnadigung Klars durch den Bundespräsidenten bleibt auch nach der neuen Entwicklung im Mordfall Buback umstritten. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Volker Kauder (CDU) sprach sich in der «Bild am Sonntag» dagegen aus: «Der Bundespräsident ist in seiner Entscheidung völlig frei. Ich würde Herrn Klar nicht begnadigen, weil er an der Aufklärung der Verbrechen nicht mitgewirkt hat. Ich bin mir sicher, dass dies die Mehrheit der Bevölkerung auch so sieht.»
Der CSU-Bundestagsabgeordnete und Innenexperte Stephan Mayer meinte: «Klar hat kein Wort des Bedauerns geäußert und nichts zur Aufklärung der RAF-Taten beigetragen.» Die derzeit von einigen Politikern verlangte «Reue» ist indes keine Voraussetzung für eine Begnadigung. In der Vergangenheit gab oft auch der schlechte Gesundheitszustand eines Häftlings den Ausschlag. Bis heute wurden acht ehemalige RAF-Mitglieder begnadigt, sechs von einem Bundespräsidenten, zwei von einem Ministerpräsidenten. (dpa)
