Verfassungsschutz schnüffelt online seit 200525. Apr 2007 18:15  |  Ziel der Verfasungsschützer: Die Festplatte
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Verfassungsschutzpräsident Fromm hatte sich auf Netzeitung.de schon vor Monaten dazu bekannt, doch nun ist es amtlich: Die Geheimdienste dürfen seit Jahren online schnüffeln – aufgrund einer simplen Dienstanweisung.
Die Empörung im Bundestag war am Mittwoch groß: Seit 2005 schon dürfen die Geheimdienste des Bundes Computer über Datenleitungen ausspähen, hatte Kanzleramts-Geheimdienstkoordinator Klaus-Dieter Fritsche in einer nichtöffentlichen Sitzung des Innenausschusses bekannt. Ex-Innenminister Otto Schily habe dies per Dienstanweisung ermöglicht.
Man kann nur hoffen, dass sie es möglichst wenig getan haben. Denn der Bundesgerichtshof hatte diese Fahndungsmethode erst Anfang Februar für unzulässig erklärt, weil ein Gesetz dazu fehlt. Als sie von der Dienstanweisung erfuhren, verschlug es den Abgeordneten «fast die Sprache», wie es Grünen-Innenexperte Wolfgang Wieland schilderte. Eine «Missachtung des Grundgesetzes, wie sie in so offener Dreistigkeit bisher nicht zu hören war», sei es, wenn die Verfassungsschützer nur auf Basis einer simplen Anweisung Computer online durchgrasten. Der Innenminister sei kein Gesetzgeber.
Grünen-Chefin Claudia Roth beklagte, die Nachrichtendienste «betrachten die Bürgerrechte und informationelle Selbstbestimmung offensichtlich aus der Perspektive eines Abbruchunternehmens». Die Linken-Politiker Jan Korte und Ulla Jelpke halten es für «verlogen», wenn die Regierung einerseits nach einer Rechtsgrundlage suche, andererseits die Online-Durchsuchung toleriere. Selbst die Regierungsfraktion von CDU/CSU bezweifelte in einer ersten Reaktion, es sei «rechtstaatlich fraglich», ob eine Dienstvorschrift allein «angesichts des gravierenden Eingriffs eine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt».
 |  Schily (l.) und der heutige Bundesinnenminister Schäuble | Foto: dpa |
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Das Problem: Zwischen der Anweisung Schilys und dem Urteil vom Februar liegen zwei Jahre. Genug Zeit, um auf nicht wenigen Rechnern die erforderlichen Schnüffelprogramme zu installieren und Rechner zu inspizieren. Eine Kontrolle der Geheimdienstarbeit ist zudem schwer, denn die Verfassungsschützer agieren weitgehend autark, es gibt keinen Richterbeschluss wie bei einer Hausdurchsuchung, auch bekommt der Computernutzer nichts mit, wenn sich das Spionageprogramm durch die Verzeichnisse und Ordner schnüffelt. Nur das zur Geheimhaltung verpflichtete Parlamentarische Kontrollgremium im Bundestag erhält über die Arbeit der Geheimen Auskunft. Nur in der gut abgeschirmten wöchentlichen Präsidentenrunde« im Bundeskanzleramt sprechen die Chefs der Sicherheits- und Nachrichtendienste mit dem Kanzleramtsspitze über Details ihrer Arbeit.
Hinzu kommt, dass die Geheimdienste den Richterspruch gar nicht auf sich beziehen. Im Netzeitung.de-Interview hatte Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm Anfang März die Online-Durchsuchung als «für die Sicherheitsbehörden nicht nur nützlich, sondern aus meiner Sicht notwendig» bezeichnet und klargestellt, dass nur die Strafverfolger betroffen sind. Fromm und seine Kollegen beim Bundesnachrichtendienst handeln also nach der Prämisse: Eine Rechtsgrundlage braucht es nicht, denn was nicht verboten ist, ist erlaubt. Für Grünen-Chefin Roth ein Skandal: Die Nachrichtendienste agierten auf diesem Gebiet «ohne zulässige Rechtsgrundlage». Den Verantwortlichen hätte klar sein müssen, dass dies illegal ist, assistiert Rechtsexperte Wieland. Wenn die Geheimdienste darauf beharren, das Urteil der Bundesrichter gelte nur für Strafverfolger, heißt das noch lange nicht, dass sie für ihre Arbeit keine eigene Rechtsgrundlage bräuchten. Zumindest in Nordrhein-Westfalen setzte sich diese Erkenntnis bereits durch. Der Landesverfassungsschutz ging auf Nummer sicher und ließ sich den Blick durch die Leitung schon Ende Dezember 2006 von seinem Landesparlament gesetzlich genehmigen. Dagegen läuft jedoch eine Verfassungsbeschwerde.
Schaar: »Nebulös« Auch die Bundesebene will die Online-Durchsuchung nun auf eine sichere Grundlage stellen. Innenminister Schäuble arbeitet an einem Gesetzentwurf, um die Methode zumindest für die Abwehr terroristischer Gefahren einzusetzen. Eine «verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage» müsse her, sah sich die Unionsfraktion nach der Ausschusssitzung genötigt, zu bekräftigen.
 |  Warnt vor dem Abschied vom Datenschutz: Peter Schaar
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Strafverfolger haben das Verfahren nach bisherigen Erkenntnissen – vor dem Bundesrichter-Urteil – in nur wenigen Fällen angewandt. Die derzeitige Diskussion entzündet sich vor allem an Schäubles Plänen. Bundesdatenschützer Peter Schaar hatte diese erst am Dienstag als «nebulös» kritisiert. Union und SPD schlugen umso engagierter den Weg frei: Ohne Online-Durchsuchungen würde es im Internet einen geschützten Raum für Verbrecher geben, der vom Staat nicht kontrolliert werden könne, sagte Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach der «Frankfurter Rundschau». SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sekundierte in der «Neuen Osnabrücker Zeitung»: «Für mich ist klar, dass wir diese Ermittlungsmaßnahme brauchen.» Jedoch müssten die rechtlichen Hürden dafür im Interesse der Privatsphäre sehr hoch sein, die Methode dürfe nur in «extremen Ausnahmefällen» angewandt werden. Denn: «Es gibt auch auf der Festplatte des Computers ein Schlafzimmer.»
Für das Web ediert von Tilman Steffen |