Presseschau: Organspende-Vorstoß schreckt ab
25.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Organspendeausweis
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der Vorstoß des Ethikrats zur Erhöhung der Zahl der Organspenden stößt bei deutschen Leitartiklern überwiegend auf Skepsis. Sie warnen, mehr Druck auf die Bürger könnte einen Abschreckungseffekt zur Folge haben. .zwischentitel { font: bold 11px verdana, arial, helvetica, sans-serif; display: block; padding: 1px 3px 1px 3px; } «Mannheimer Morgen»: Pflicht der Mediziner In Frankreich, Österreich, Belgien und Slowenien gilt jeder, der nicht explizit Widerspruch einlegt, automatisch als Spender. Diesem Beispiel soll nach dem Willen des Nationalen Ethikrates nun Deutschland folgen. Der Vorstoß besticht in zweierlei Hinsicht. Zum einen wären bislang am Thema uninteressierte Männer und Frauen gezwungen, sich aktiv zu entscheiden. Sollte zum anderen die Entscheidung eines jeden Bürgers tatsächlich auf der Versichertenkarte oder im Führerschein festgehalten werden, kämen die Mediziner nicht an ihrer Pflicht vorbei. Und die lautet, jeden hirntoten Organspender zu melden und damit Leben zu retten. Das zumindest dürfte Konsens sein. «Märkische Oder-Zeitung»: Akt auf dem Drahtseil Es ist ein Akt auf dem Drahtseil, den der Ethikrat mit seiner Stellungnahme zu Organspenden da vollführt. Nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar - auch im Tod. Also hatte er abzuwägen: die Würde des potenziellen Organspenders gegen die Würde des vom Tode bedrohten Organempfängers. Der Gesetzgeber wird sich darauf einstellen müssen, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Denn letztlich unterläuft er damit das Recht des Menschen am eigenen Körper. «Allgemeine Zeitung»: Niemand darf sich drücken Der Vorstoß des Nationalen Ethikrats, das Transplantationsgesetz zu ändern, ist ausdrücklich zu begrüßen. Niemand kann einen anderen zur Organspende verpflichten. Wenn sich jemand aus religiösen oder (oft nur schwer nachvollziehbaren) anderen Gründen ausdrücklich gegen eine Spende entscheidet, ist das zu respektieren. Von jedem kann man aber verlangen, dass er sich mit dem Thema auseinandersetzt und zu einer Entscheidung kommt. Sich - vielleicht einfach nur aus Bequemlichkeit - um ein klares Ja oder Nein zu drücken, das darf sich niemand mehr erlauben können. «Westfälischer Anzeiger»: Ethikrat schreckt ab Die Stoßrichtung des Ethikrates klingt ehrenhaft: Es geht gegen millionenfache Gleichgültigkeit. Organspende, was geht mich das an? Diese meist im stillen Kämmerlein gestellte und viel zu selten beantwortete Frage hat dafür gesorgt, dass Deutschland auf diesem Tag lebenswichtigen Gebiet ein Entwicklungsland ist. Ein so sensibles Thema aber braucht in erster Linie zwei Faktoren: Aufklärung und Vertrauen. Ein Gesetzesmodell mit Charakter der Nötigung aber hat eine ganz andere Wirkung: Es schreckt ab. Und macht auch jene schnell zu Nein-Sagern, die heute noch zögern. «Rhein-Neckar-Zeitung»: Zweifel Der Ethikrat tritt nicht zum ersten Mal mit spektakulären Vorschlägen in Erscheinung. Das einst von Bundeskanzler Schröder eingesetzte Beratergremium scheint ab dieses Mal einen wunden Punkt der bundesdeutschen Gesellschaft zu treffen: Zu wenig Menschen sind bereit, nach ihrem Tod einen Teil ihrer Organe in den Körpern schwer Kranker weiterleben zu lassen. Nur: Ob die Umkehr der Spendenbereitschaft in eine ausdrückliche Widerspruchsklausel hier der richtige und auch verfassungsfeste Weg sein wird - daran bestehen Zweifel. (nz/dpa)
«Mannheimer Morgen»: Pflicht der MedizinerIn Frankreich, Österreich, Belgien und Slowenien gilt jeder, der nicht explizit Widerspruch einlegt, automatisch als Spender. Diesem Beispiel soll nach dem Willen des Nationalen Ethikrates nun Deutschland folgen. Der Vorstoß besticht in zweierlei Hinsicht. Zum einen wären bislang am Thema uninteressierte Männer und Frauen gezwungen, sich aktiv zu entscheiden. Sollte zum anderen die Entscheidung eines jeden Bürgers tatsächlich auf der Versichertenkarte oder im Führerschein festgehalten werden, kämen die Mediziner nicht an ihrer Pflicht vorbei. Und die lautet, jeden hirntoten Organspender zu melden und damit Leben zu retten. Das zumindest dürfte Konsens sein.
«Märkische Oder-Zeitung»: Akt auf dem DrahtseilEs ist ein Akt auf dem Drahtseil, den der Ethikrat mit seiner Stellungnahme zu Organspenden da vollführt. Nach dem Grundgesetz ist die Würde des Menschen unantastbar - auch im Tod. Also hatte er abzuwägen: die Würde des potenziellen Organspenders gegen die Würde des vom Tode bedrohten Organempfängers. Der Gesetzgeber wird sich darauf einstellen müssen, dass es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird. Denn letztlich unterläuft er damit das Recht des Menschen am eigenen Körper.
«Allgemeine Zeitung»: Niemand darf sich drückenDer Vorstoß des Nationalen Ethikrats, das Transplantationsgesetz zu ändern, ist ausdrücklich zu begrüßen. Niemand kann einen anderen zur Organspende verpflichten. Wenn sich jemand aus religiösen oder (oft nur schwer nachvollziehbaren) anderen Gründen ausdrücklich gegen eine Spende entscheidet, ist das zu respektieren. Von jedem kann man aber verlangen, dass er sich mit dem Thema auseinandersetzt und zu einer Entscheidung kommt. Sich - vielleicht einfach nur aus Bequemlichkeit - um ein klares Ja oder Nein zu drücken, das darf sich niemand mehr erlauben können.
«Westfälischer Anzeiger»: Ethikrat schreckt abDie Stoßrichtung des Ethikrates klingt ehrenhaft: Es geht gegen millionenfache Gleichgültigkeit. Organspende, was geht mich das an? Diese meist im stillen Kämmerlein gestellte und viel zu selten beantwortete Frage hat dafür gesorgt, dass Deutschland auf diesem Tag lebenswichtigen Gebiet ein Entwicklungsland ist. Ein so sensibles Thema aber braucht in erster Linie zwei Faktoren: Aufklärung und Vertrauen. Ein Gesetzesmodell mit Charakter der Nötigung aber hat eine ganz andere Wirkung: Es schreckt ab. Und macht auch jene schnell zu Nein-Sagern, die heute noch zögern.
«Rhein-Neckar-Zeitung»: ZweifelDer Ethikrat tritt nicht zum ersten Mal mit spektakulären Vorschlägen in Erscheinung. Das einst von Bundeskanzler Schröder eingesetzte Beratergremium scheint ab dieses Mal einen wunden Punkt der bundesdeutschen Gesellschaft zu treffen: Zu wenig Menschen sind bereit, nach ihrem Tod einen Teil ihrer Organe in den Körpern schwer Kranker weiterleben zu lassen. Nur: Ob die Umkehr der Spendenbereitschaft in eine ausdrückliche Widerspruchsklausel hier der richtige und auch verfassungsfeste Weg sein wird - daran bestehen Zweifel. (nz/dpa)