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Schweigen als Einwilligung zur Organspende

24. Apr 2007 15:59, ergänzt 17:52
Mann trägt Koffer mit Spenderorgan
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Wer zu Lebzeiten zur Organspende schweigt, dem sollen nach seinem Tod Organe entnommen werden dürfen. Der Nationale Ethikrat will damit die Zahl der Organspenden erhöhen.

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung will der Nationale Ethikrat die Zahl der Organspenden in Deutschland steigern. Demnach sollen die Bürger aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, schlug die Vorsitzende des Gremiums, Kristiane Weber-Hassemer, am Dienstag in Berlin vor. Äußern sie sich nicht, sollen im Todesfall Organe entnommen werden können, sofern die Angehörigen nicht explizit widersprechen. Damit gelte «das Schweigen im Zweifel als Zustimmung», sagte Ratsmitglied Jochen Taupitz.

Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang wird die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, benötigt. Liegt diese nicht vor, treffen die Angehörigen die Entscheidung. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Toten orientieren.

Keine verfassungsrechtlichen Bedenken

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Der Ethikrat, ein Beratergremium der Bundesregierung, schlägt nun eine Kombination aus Erklärungs- und Widerspruchsmodell vor. Demnach sollen nach einer Aufklärungskampagne alle Bürger aufgefordert werden, sich für oder gegen eine Spende zu entscheiden. Diese Entscheidung könne jederzeit zurückgenommen werden.

«Für die Fälle, wo jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten», forderte Taupitz. Das würde bedeuten, dass die Mediziner prinzipiell von einer Einwilligung ausgehen und nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen können. Die Angehörigen könnten dem jedoch widersprechen. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der Ethikrat bei dem Modell nicht. «Wir halten die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in diesem Fall für vertretbar», sagte Taupitz. Schließlich stünden ihr die Rettung von Menschenleben gegenüber.

Der Rechtsprofessor betonte, dass neben dem neuen Stufenmodell weitere Maßnahmen zur Steigerung der Spendenzahlen nötig seien. Viele Kliniken meldeten potenzielle Spender nicht an die zentrale Vermittlungsstelle, weil sie Aufwand und Kosten einer Transplantation scheuten. Dem könne mit finanziellen Anreizen entgegen gewirkt werden, sagte Taupitz. Auch die Einrichtung von Transplantationsbeauftragten habe in anderen Ländern positive Wirkung gezeigt.

Die Bundesärztekammer (BÄK) wiederum hat deutliche Skepsis gegenüber der Forderung des Nationalen Ethikrats zu Organspenden geäußert. BÄK-Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs sagte am Dienstag vor Journalisten in Berlin, er sei nicht sicher, ob eine solche Reform zu mehr Organspendern führen werde. Er rate zu einem sehr behutsamen Vorgehen.

Am wichtigsten seien auch nicht finanzielle Leistungen für beteiligte Kliniken, sondern Aufklärung und Vertrauen, so BÄK-Chef Jörg-Dietrich Hoppe. Beide bekräftigten zugleich, es müsse beim bisherigen Hirntod-Kriterium für Organspender bleiben. Eine Organentnahme bei Herzstillstand, wie sie aus den USA bekannt geworden sei, dürfe es in Deutschland nie geben. Solche Patienten könnten noch wiederbelebt werden. (nz/dpa)

 
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