Schweigen als Einwilligung zur Organspende
24.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Derzeit sterben in Deutschland jedes Jahr etwa 1000 Menschen, weil es nicht genügend Spenderorgane gibt. Bislang wird die ausdrückliche Zustimmung des Verstorbenen, beispielsweise in Form eines Organspendeausweises, benötigt. Liegt diese nicht vor, treffen die Angehörigen die Entscheidung. Sie sollen sich am mutmaßlichen Willen des Toten orientieren.
«Für die Fälle, wo jemand keine klare Antwort gibt, soll die Widerspruchsregelung gelten», forderte Taupitz. Das würde bedeuten, dass die Mediziner prinzipiell von einer Einwilligung ausgehen und nach der Feststellung des Hirntods Organe entnehmen können. Die Angehörigen könnten dem jedoch widersprechen. Verfassungsrechtliche Bedenken hat der Ethikrat bei dem Modell nicht. «Wir halten die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts in diesem Fall für vertretbar», sagte Taupitz. Schließlich stünden ihr die Rettung von Menschenleben gegenüber.
Der Rechtsprofessor betonte, dass neben dem neuen Stufenmodell weitere Maßnahmen zur Steigerung der Spendenzahlen nötig seien. Viele Kliniken meldeten potenzielle Spender nicht an die zentrale Vermittlungsstelle, weil sie Aufwand und Kosten einer Transplantation scheuten. Dem könne mit finanziellen Anreizen entgegen gewirkt werden, sagte Taupitz. Auch die Einrichtung von Transplantationsbeauftragten habe in anderen Ländern positive Wirkung gezeigt.
Die Bundesärztekammer (BÄK) wiederum hat deutliche Skepsis gegenüber der Forderung des Nationalen Ethikrats zu Organspenden geäußert. BÄK-Hauptgeschäftsführer Christoph Fuchs sagte am Dienstag vor Journalisten in Berlin, er sei nicht sicher, ob eine solche Reform zu mehr Organspendern führen werde. Er rate zu einem sehr behutsamen Vorgehen.
Am wichtigsten seien auch nicht finanzielle Leistungen für beteiligte Kliniken, sondern Aufklärung und Vertrauen, so BÄK-Chef Jörg-Dietrich Hoppe. Beide bekräftigten zugleich, es müsse beim bisherigen Hirntod-Kriterium für Organspender bleiben. Eine Organentnahme bei Herzstillstand, wie sie aus den USA bekannt geworden sei, dürfe es in Deutschland nie geben. Solche Patienten könnten noch wiederbelebt werden. (nz/dpa)

