02.04.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Breiter Widerstand gegen Schäuble-Katalog
Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, Lauschangriff wie aus der SPD zu vernehmen ist, werden Schäubles Pläne nicht «übers Knie gebrochen».
SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz dämpft die Hoffnungen von Koalitionspolitikern auf eine schnelle Verschärfung der Sicherheitsgesetze. Wie der Jurist der Nachrichtenagentur dpa sagte, ist längst nicht sicher, dass die Veränderungen bei in der von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Form kommt.
Er glaubt nicht an schnelle gesetzliche Regelungen. «Rechtsstaatliche Sorgfalt hat Vorrang vor jeder besonderer Eile.» Schließlich gehe es um komplexe verfassungsrechtliche Fragestellungen und eine Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit. «Da kann man nichts übers Knie brechen.»
Wie am Wochenende bekannt wurde, ist Schäuble im Bemühen bei Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und Terrorismusbekämpfung innerhalb der Koalition mit der SPD schon vorangekommen. So will er dem Bundeskriminalamt künftig die Rasterfahndung sowie heimliche Online-Durchsuchungen von Computern erlauben – allerdings nur zur Gefahrenabwehr, nicht zur Strafverfolgung.
Sicherheitsbehörden sollen die Daten aus der Lkw-Maut zur Aufklärung schwerer Verbrechen benutzen dürfen. Entsprechende Pläne hätten Unionspolitiker bereits in einer Koalitionsrunde vorgelegt, hieß es. Unionspolitiker wollten zudem, dass Meldebehörden die Fingerabdrücke nicht nur in neuen Reisepässen, sondern auch bei der Behörde selbst speichern.
Dagegen regt sich Widerstand der Gewerkschaft der Polizei. Deren Vorsitzender, Konrad Freiberg, hält dies für den «Einstieg in eine bundesweite Fingerabdruck-Kartei». Das lehne er «mit aller Vehemenz ab» sagte Freiberg der «Passauer Neuen Presse».
Abhören ist OKDas Abhören von Privatgesprächen wieder zuzulassen, ist für Freiberg jedoch in Ordnung. «Nach jetziger Rechtslage ist der Große Lauschangriff kaum mehr möglich», sagte Freiberg. Eine Gesetzesänderung zum Großen Lauschangriff ist derzeit in Arbeit. Sie soll dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Rechnung tragen, wonach in einer verwanzten Wohnung keine Privatgespräche abgehört werden dürfen.
Die Union plädiert für das so genannte Richterband, auf das zunächst alles aufgezeichnet wird, im Anschluss soll ein Richter entscheiden, was als privat gelöscht werden müsse. Die Regelung, dass Richter über die Verwendung des aufgezeichneten Materials entscheiden, nannte Freiberg «eine rechtsstaatlich saubere Lösung».
Laut «Frankfurter Allgemeiner Sonntagszeitung» sieht auch die oberste Strafverfolgungsbehörde – die Bundesanwaltschaft – eine Neuauflage der Rasterfahndung kritisch. Dafür sei das Bild der islamistisch motivierten Gewalttäter zu vielfältig und diffus, wird ein hoher Beamter der Behörde zitiert. Wichtig sei etwas anderes: Die bisher mögliche Verurteilung als Mitglied einer terroristischen Vereinigung (gemäß Strafgesetzbuch-Paragraf 129a) reiche nicht mehr aus, um der Gefährlichkeit von Einzeltätern zu begegnen. «Wir brauchen dringend zusätzlich eine neue Regelung, weg von der Vereinigung und hin zum terroristischen Einzeltäter», zitiert die Zeitung. Dies sei gerade wegen der wachsenden Bedeutung des Tatorts Internet notwendig.
Kronzeugenregelung wieder diskutiertAls nützlich sieht die Bundesanwaltschaft aber auch eine mögliche Neuauflage der 1999 ausgelaufenen Kronzeugenregelung an – bei der Mittäter oder bereits Vorbestrafte der Anklagebehörde bei der Wahrheitsfindung helfen – als Gegenleistung für Straferlass oder -milderung. Es sei falsch anzunehmen, dass islamistisch motivierte Gewalttäter für diese Regelung nicht zugänglich seien, wird der Beamte zitiert.
Eine neue Kronzeugenregelung solle aber nicht nur für Terroristen, sondern für alle Bereiche des Strafrechts gelten. Die Regelung nach den Terroranschlägen de 11. September 2001 wieder einzuführen, scheiterte am Widerstand der damals mitregierenden Grünen.
Warnungen vor dem ÜberwachungsstaatBundesdatenschutzbeauftragter Peter Schaar kündigte an, er werde alle Vorschläge Schäubles «sehr genau anschauen». Die Maßnahmen müssten verhältnismäßig sein und dürften nicht zu tief in Bürgerrechte eingreifen. Trotz Terrorgefahr müsse der Gesetzgeber verhindern, «dass praktisch die Privatsphäre aller Bürgerinnen und Bürger wegen einer solchen Gefährdung letztlich nicht nur in Gefahr gerät, sondern aufgehoben wird».
Linksfraktionsvize Petra Pau warnte vor dem «Schritt vom Rechtsstaat zum Überwachungsstaat». Der Grünen-Politiker Volker Beck sprach von einer «neuen Qualität des Übergriffs des Staates auf private Daten».
Der innenpolitische Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Max Stadler, warf der Union gesetzgeberischen Aktionismus vor. Es sei stillos, ein Gesetz über Online-Durchsuchungen vorzubereiten, bevor das Bundesverfassungsgericht seine in Kürze zu erwartende Entscheidung zum Thema getroffen habe, sagte er der «Frankfurter Rundschau». (nz)