Patientenverfügung soll klar geregelt werden
Derzeit gibt es Schätzungen zufolge rund acht Millionen Patientenverfügungen in Deutschland. Die Grünen-Abgeordnete Irmingard Schewe-Gerigk sprach die Ängste an, die häufig dahinter stecken. Die meisten Menschen wünschten sich Umfragen zufolge einen Tod ohne Schmerzen im Kreise ihrer Lieben. Tatsächlich befürchteten aber viele, dass sie in Pflegeheimen nicht in Würde leben können und in Krankenhäusern nicht in Würde sterben.
Bosbach erkannte an, dass die moderne Medizin zum Teil Angst mache. Ihm gehe es um einen Ausgleich zwischen dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten und dem Schutz des Lebens auch gegen den Patientenwillen. Er sprach den Fall an, dass sich der in der Patientenverfügung festgelegte Wille geändert habe. Dies geschehe nach Erfahrung von Medizinern oft: Patienten, die eine Verfügung verfasst haben, entschieden in der aktuellen Situation dann doch anders, wenn sie dies noch sagen können. «Die Beendigung eines Lebens darf man nie auf Irrtum stützen», sagte Bosbach.
Einige Abgeordnete, wie der CSU-Politiker Wolfgang Zöller und die Linkspolitikerin Monika Knoche, plädierten dafür, möglichst wenig zu regeln und nur Einzelvorschriften für bestimmte Fälle festzuschreiben. Einige Abgeordnete wie der Grünen-Politiker Reinhard Loske und der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe stellten in Frage, ob es überhaupt ein Gesetz geben soll.
Weitgehend mehrheitsfähig scheint, dass zumindest per Gesetz geklärt werden soll, wie eine gültige Patientenverfügung auszusehen hat. Die SPD-Abgeordnete Carola Reimann plädierte für strenge Vorgaben: Die Verfügung soll schriftlich abgefasst und regelmäßig erneuert werden, wobei jeweils eine ärztliche Beratung Pflicht sein soll. Bosbach und seine Mitstreiter plädieren hingegen für niedrige Hürden. (AP)

