Kinder haben beim Unterhalt Vorrang
CDU/CSU-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen zeigte sich dementsprechend zufrieden. «Wir haben uns durchgesetzt. Ich sage das aber ohne jede Note von Triumph», bilanzierte er. In der Diskussion mit der SPD hätten am Ende die besseren Argumente gewonnen, insbesondere sei der besondere Schutz der Ehe gesichert worden.
Röttgen lobte, dass künftig beim Unterhalt die Regel gelte: «Zuerst die Kinder, dann die Erwachsenen.» Auf Wunsch der Union soll künftig die Pflicht, möglichst bald nach der Trennung wieder arbeiten zu gehen und ohne Unterhalt auszukommen, künftig gleichermaßen für ehemals Verheiratete und nicht Verheiratete gelten. Voraussetzung ist aber, dass die Erwerbstätigkeit mit der Kinderbetreuung zu vereinbaren ist. Strikte Fristen soll es laut Röttgen dabei nicht geben.
Ministern der Union beschlossen wurde.
Dazu sagte Röttgen, es sei «ein alltäglicher Vorgang», dass Gesetze im parlamentarischen Verfahren verändert würden. «Der Bundestag beschließt die Gesetze, nicht die Regierung.» Das neue Unterhaltsrecht stelle gegenüber der bisherigen Regelung einen deutlichen Fortschritt dar.
Zypries hatte bereits im September 2005 kurz vor der Neuwahl dem damaligen rot-grünen Kabinett einen ersten Gesetzentwurf vorgelegt. Ein zweiter Anlauf folgte ein halbes Jahr später: Anfang April 2006 beschloss das schwarz-rote Kabinett die Reform, die ursprünglich zum 1. April 2007 in Kraft treten sollte. Der Entwurf wurde voriges Jahr im Mai vom Bundesrat und im Juni in erster Lesung vom Bundestag beraten. Ziel der Reform ist es, Kinder im Falle einer Scheidung besser zu stellen, «Zweitfamilien» bessere Chancen zu verschaffen und die Eigenverantwortung nach einer Ehe zu steigern. (AP)

