netzeitung.deEmpörung über Frankfurter «Koran-Urteil»

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Hinweis auf Gewalt gegen Frauen? Koranstudium (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Hinweis auf Gewalt gegen Frauen? Koranstudium
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Der Verweis einer deutschen Richterin auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran hat quer durch alle Parteien Empörung ausgelöst. Die Grünen zeigen sich entrüstet, die CDU sagt «Gute Nacht, Deutschland».

Mit harscher Kritik haben Politiker auf das Verhalten einer Richterin in Frankfurt reagiert, die Gewalt in der Ehe als hinnehmbar bezeichnet hatte - zumindest für Menschen, die den Koran als Maßstab nähmen. «Solche Richter lassen jeden normalen Menschen verzweifeln», sagte CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla der «Bild»-Zeitung. Urteile ergingen im Namen des Volkes, nicht im Namen des Korans. «Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland.» SPD-Rechtsexperte Dieter Wiefelspütz zeigte sich in der «Financial Times Deutschland» entsetzt. «Es tut weh, was da passiert ist.»

Der Zentralrat der Muslime wies auf Selbstverständliches hin: Die Juristin hätte nach der deutschen Verfassung urteilen müssen statt den Koran auszulegen. «Gewalt und Misshandlung von Menschen - egal ob gegen Frau oder Mann - sind auch im Islam Gründe, die eine Scheidung rechtfertigen würden», zitierte die «Neue Presse» eine Sprecherin des Gremiums.

Die Richterin hatte in einem Scheidungsverfahren auf ein angebliches Gewaltrecht im Koran verwiesen. Daraufhin zog man sie wegen Befangenheit von dem Fall ab. Damit hatte der Antrag einer deutsch-marokkanischen Frau aus Frankfurt am Main Erfolg, die sich noch vor Ablauf des Trennungsjahres von ihrem Mann scheiden lassen will. Nach ihrer Darstellung misshandelte er sie. Die Richterin hatte auf dem Trennungsjahr bestanden.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hielt die Einlassungen der Richterin für «so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann», wie er «Spiegel online» sagte. Kritik kam auch von den Grünen. Es sei «nicht nachzuvollziehen und ein völlig falsches Signal», sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. Das fundamentale Prinzip, dass vor dem Gesetz alle gleich sein müssen, egal ob Christen, Atheisten oder Moslems, habe die Richterin «fahrlässig verletzt». Fraktionsvize Hans-Christian Ströbele sagte der «Neuen Presse» aus Hannover, die schwere Misshandlung und Bedrohung eines anderen Menschen stehe zu Recht unter Strafe. In derartigen Fällen müsse das Gericht die Härtefallregelung anwenden.

Trennungsjahr: Ja, Islam: Nein
Dies hatte die Richterin in einem Schreiben bestritten. Mann und Frau stammten beide aus dem marokkanischen Kulturkreis, für den es nicht unüblich sei, dass der Mann gegenüber der Frau ein Gewaltrecht habe, argumentierte sie.

Die Berliner Frauenrechtlerin Seyran Ates warf der Richterin sogar Menschenverachtung vor. «Sie gibt damit zum Ausdruck, dass in bestimmten Kulturen der Welt Gewalt erlaubt ist und dass dies die Mehrheitsgesellschaft zu akzeptieren hat», sagte sie der «Berliner Zeitung». Die Position der Richterin sei weder mit Liberalität zu rechtfertigen noch mit dem deutschen Recht erklärbar. Auch die Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, kritisierte die Richterin. «Das ist ein entsetzlicher Vorfall, gerade weil wir uns bei den Migranten für eine stärkere Akzeptanz unserer Regeln einsetzen.» Zwar könne auch einer geschlagenen Frau das Verstreichen des Trennungsjahres zugemutet werden. Aber der Verweis auf den Islam sei «nicht akzeptabel».
(nz)