Richterin: Prügel für Ehefrau ist hinnehmbar
Eine Frau hatte die Scheidung beantragt, nachdem sie von ihrem marokkanischen Mann geschlagen worden sei. Die Amtsrichterin habe in dem Verfahren gesagt, dass für Muslime eine körperliche Züchtigung keine unzumutbare Härte sei. Die vorzeitige Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres sei durch Schläge nicht zu rechtfertigen.
Die Richterin hatte laut Amtsgericht argumentiert, sie sehe die Voraussetzung für eine Härtefallentscheidung nicht gegeben. Denn beide Parteien stammten aus dem marokkanischen Kulturkreis. Dort sei es nicht unüblich, dass der Mann seiner Frau gegenüber ein Züchtigungsrecht ausübe. Die Juristin schlug vor, das Verfahren bis zum Ablauf des Trennungsjahres ruhen zu lassen.
Die Grünen zeigten sich über das Verhalten der Richterin entsetzt. Es sei «nicht nachzuvollziehen und ein völlig falsches Signal», sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. Das fundamentale Prinzip, dass vor dem Gesetz alle gleich sein müssen, egal ob Christen, Atheisten oder Moslems, habe die Richterin «fahrlässig verletzt». (dpa)

