14.03.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Atze Schröder
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Per Gerichtsentschluss ist einem Zeitungsverlag verboten worden, den Comedian Atze Schröder zu «enttarnen».
Der bürgerliche Name des RTL-Comedy-Stars Atze Schröder geht die Öffentlichkeit nichts an. Das hat eine Zivilkammer des Landgerichts Berlin befunden - und einem Zeitungsverlag die weitere Verbreitung seines wirklichen Namens untersagt.
Das Gericht urteilte am Mittwoch, das Geheimhaltungsinteresse des Künstlers sei in diesem Fall gewichtiger sei als das Informationsinteresse der Öffentlichkeit. Die Veröffentlichung des bürgerlichen Namens des Schauspielers verletze dessen berechtigtes Interesse an der Wahrung seiner Anonymität außerhalb seines beruflichen Wirkens, hieß es.
Bei der Nennung des Namens der hinter der Kunstfigur stehenden Privatperson handele es sich um eine «Enttarnung», die der Antragsteller nicht hinnehmen müsse. Das Gericht bestätigte einen Beschluss vom 18. Januar 2007 im Eilverfahren. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
Bereits im Jahr 2005 war einem anderen Zeitungsverlag untersagt worden, Aufnahmen von Atze Schröder in privaten Alltagssituationen und ohne Verkleidung zu veröffentlichen. (AP)