netzeitung.deHitler soll nicht mehr Deutscher sein

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Adolf Hitler (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Adolf Hitler
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Am 25. Februar 1932 wurde Adolf Hitler in Braunschweig Deutscher. Die niedersächsische SPD will das rückgängig machen, die CDU hält davon nichts - sie fürchtet, das könnte im Ausland falsch ankommen.

Mehr als 60 Jahre nach dem Tod Adolf Hitlers ist eine Kontroverse um dessen Staatsbürgerschaft ausgebrochen. Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion will Hitler posthum die deutsche Staatsbürgerschaft entziehen. Dagegen sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann (CDU), ein solcher Schritt sei bei einem Toten generell rechtlich unmöglich.

Vor 75 Jahren war der damals staatenlose, in Österreich geborene Hitler vom Land Braunschweig zum Landesbeamten ernannt und damit eingebürgert worden. Niedersachsen ist Rechtsnachfolger des Landes Braunschweig. Die niedersächsische SPD-Landtagsfraktion lässt derzeit die Möglichkeit eines posthumen Entzugs der deutschen Staatsangehörigkeit Hitlers rechtlich prüfen.
Erst staatenlos, dann Deutscher
Die sozialdemokratische Fraktion habe beim Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des niedersächsischen Landtages ein entsprechendes Gutachten in Auftrag gegeben, sagte ihr Sprecher Simon Kopelke. Die in Braunschweig beheimatet SPD-Landtagsabgeordnete Isolde Saalmann befürwortete einen nachträglichen Entzug von Hitlers deutscher Staatsbürgerschaft.

Nach Angaben des Braunschweigischen Landesmuseums wurde der seinerzeit staatenlose Adolf Hitler am 25. Februar 1932 vom Land Braunschweig zum Regierungsrat ernannt. Einen Tag später habe Hitler vom Land Braunschweig die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, sagte der Direktor des Museums, Gerd Biegel. Dadurch habe Hitler bei der Reichspräsidentenwahl des gleichen Jahres kandidieren können.

CDU äußert politische Bedenken
«Eine posthume Aberkennung von Hitlers Staatsbürgerschaft ändert nichts an unserer Schuld», betonte Biegel. Mit einem solchen symbolischen Akt könnte aber deutlich gemacht werden, dass man die damalige Entscheidung des Landes Braunschweig missbillige. Entziehen könne die Staatsbürgerschaft nur das Land Niedersachsen, in dem das Land Braunschweig nach dem Zweiten Weltkrieg aufgegangen sei. Der Museumsdirektor verwies auf zahlreiche deutsche Kommunen, die Hitler posthum die in der NS-Zeit verliehene Ehrenbürgerschaft wieder entzogen hätten.

Der niedersächsische Innenminister Schünemann machte politische Bedenken gegen einen posthumen Entzug von Hitler Staatsbürgerschaft geltend. Ein solcher Schritt könne auch als Flucht aus der Verantwortung angesehen werden, warnte er. «Das kann bei den jüdischen Gemeinden in Deutschland oder im Ausland falsch ankommen», argumentierte der Innenminister.

Rechtlich gebe es ohnehin keine Möglichkeit mehr, Hitlers Ernennung zum Braunschweigischen Beamten und die nachfolgende Einbürgerung rückgängig zu machen. Ein Toter sei kein Träger von Rechten oder Pflichten mehr, sagte Schünemann. «Das Beamtenverhältnis endet mit Tod», laute deswegen auch eine Vorschrift des Beamtenrechts. (nz)