23.02.2007
Herausgeber: netzeitung.de
Raucherin
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie geeinigt. Einzelne Länder behalten sich allerdings Ausnahmeregelungen vor.
Das Rauchen in Gaststätten soll in Deutschland künftig weitgehend verboten werden. Allerdings können die Gastwirte getrennte Raucherzimmer einrichten. Darauf einigten sich die zuständigen Minister von Bund und Länder am Freitag bei ihren Beratungen zum Nichtraucherschutz in Hannover. Wer gegen das Rauchverbot verstößt, muss mit Bußgeldern rechnen.
Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gehen dabei aber noch einen anderen Weg: Dort sollen Gastronomen ihre Gaststätten und Kneipen zu Raucherlokalen erklären können. Einig sind sich alle 16 Länder darin, dass in Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäusern, Theatern, Museen, Discotheken und Behörden der blaue Dunst generell verboten wird.
Bundes- Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) begrüßte die Vereinbarungen. «Ich glaube, dass der Gesundheitsschutz damit einen entscheidenden Schritt nach vorne macht», sagte sie. Bundes- Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) sprach von einem «überfälligen Schritt» und einem «Quantensprung für den Gesundheitsschutz in Deutschland».
Die Beschlüsse der Bund-Länder- Arbeitsgruppe sollen als Grundlage für die Entscheidung der Ministerpräsidentenkonferenz am 22. März in Berlin dienen. Die Entscheidung über ein Gesetz zum Nichtraucherschutz müssen die einzelnen Länderparlamente treffen. Andere europäische Länder wie Italien, Spanien oder Irland haben längst umfassende Rauchverbote erlassen.
In Niedersachsen sollen nach dem Willen von Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) die Gastwirte entscheiden können, ob sie Raucherlokale führen wollen. Dies soll dann am Eingang mit einem «R» gekennzeichnet werden. Diese Sonderregelung rief Kritik hervor. Baden-Württembergs Sozialministerin Monika Stolz (CDU) sagte, weitere Ausnahmen von einem Rauchverbot in Gaststätten - abgesehen von getrennten Raucherzimmern - «verwässerten» den Nichtraucherschutz. Wulff verteidigte dagegen seinen Sonderweg. Er setze an diesem Punkt auf die Eigenverantwortung der Gastwirte. «Dann haben es auch die Kunden im Griff, ob sie die Gaststätte aufsuchen oder nicht.»
Rauchverbot für Verkehrsmittel Bundesministerin Schmidt sagte, nach der Entscheidung der Gesundheitsminister der Länder rechne sie damit, dass es, wie in anderen öffentlichen Einrichtungen, bald auch im Deutschen Bundestag ein Rauchverbot geben werde. Verbraucherminister Seehofer kündigte außerdem an, das Bundeskabinett werde am kommenden Mittwoch ein Rauchverbot für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen des Bundes beschließen.
Die meisten Bürger würden sich an Rauchverbote halten, zeigte sich Seehofer überzeugt. Andernfalls müssten sie mit Sanktionen rechnen. «Ein Verbot ohne öffentliche Sanktionen würde ein Spielball der Kabarettisten», sagte Seehofer. Verstöße gegen Rauchverbote sollen als Ordnungswidrigkeiten verfolgt werden, hieß es bei den Beratungen in Hannover. Das Justizministerium verwies auf die «Generalregelung», wonach dann Bußgelder zwischen fünf und 1000 Euro fällig werden können.
Arbeitsrecht ändern «unmöglich»Die Gesundheitsminister werteten die Einigung von Bund und Ländern übereinstimmend als guten Tag für den Gesundheits- und Verbraucherschutz in Deutschland. Baden-Württemberg will als eines der ersten Bundesländer schon bald ein Nichtraucherschutzgesetz verabschieden. Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) werde am kommenden Dienstag dem Kabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, hieß es. Auch andere Länder haben bereits Gesetze vorbereitet.
Forderungen, das Rauchverbot in Gaststätten über das Arbeitsrecht durchzusetzen, erteilte die Bundesregierung erneut eine klare Absage. «Eine umfassende Regelung über die Arbeitsstättenverordnung ist aus Sicht der Bundesregierung juristisch unmöglich», sagte ein Sprecher des Arbeitsministeriums.
Schmidt betonte, die Arbeitsstättenverordnung sei nicht geeignet, etwa Besucher von Gaststätten vor Passivrauchen zu schützen. Die Verordnung regle lediglich die Beziehung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sollten die Länder aber ein generelles Rauchverbot in Gaststätten umsetzen, dann werde die Verordnung entsprechend angepasst, sagte Schmidt. Dieses Vorgehen sei so auch mit Arbeitsminister Franz Müntefering (SPD) abgestimmt. (nz)