RAF-Häftling Klar wird aufs Freisein vorbereitet
18. Feb 2007 19:21
 |  Christian Klar | Foto: dpa |
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Der in Bruchsal einsitzende Ex-RAF-Terrorist Christian Klar soll schrittweise an die Freiheit gewöhnt werden. Bereits im März sollen entsprechende Hafterleichterungen gelten.
Der ehemalige RAF-Terrorist Christian Klar kann in Kürze mit einer Vollzugslockerung rechnen. Das berichtet die ARD. Demnach wird derzeit auf Grundlage eines Gutachtens, dass der Freiburger Kriminologe Helmut Kury für das baden-württembergische Justizministerium erstellt habe, ein Vollzugsplan für Klar bis zum Ende seiner Haftzeit Januar 2009 ausgearbeitet.
Ziel sei eine schrittweise Gewöhnung Klars an die Freiheit - vom bewachten Ausgang bis hin zum regulären Freigang. Für Klar bedeute das Hafterleichterungen bis zum Ende seiner Mindesthaftzeit Januar 2009.
«Vollzugsplankonferenz» entscheidet
Der Bericht deckt sich mit Informationen des Magazins «Der Spiegel». Danach wären dem zu mindestens 26 Jahren Haft verurteilten 54-Jährigen zunächst lockere Ausführungen in Begleitung von Vollzugsbeamten, Ausgänge, später auch Wochenendurlaub und am Ende vielleicht sogar der offene Vollzug gestattet. Dazu solle es Ende Februar eine «Vollzugsplankonferenz» geben.Klars Anwalt Heinz-Jürgen Schneider äußerte laut «Spiegel» die Hoffnung, dass bereits in diesem Monat «endlich ein Anfang gemacht werden» könne und die Hafterleichterungen in Kraft träten. Dann könnte Klar im Sommer möglicherweise auch das Angebot des Berliner Ensembles annehmen, in der Hauptstadt eine Ausbildung zum Bühnentechniker zu beginnen. Der Betriebsrat des Theaters habe diesem Vorhaben von Intendant Claus Peymann bereits zugestimmt.
Stoiber fordert Infos zu Taten
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) reagierte betroffen auf die möglichen Hafterleichterungen für Klar. «Hafterleichterungen muss sich ein Gefangener auch verdient haben», sagt GdP-Chef Konrad Freiberg dem Abendblatt. «Das bedeutet, dass er Reue zeigt.» Das aber habe Klar bisher nicht getan und auch nicht geholfen, die Straftaten von damals aufzuklären. Der juristische Umgang mit den RAF-Gefangenen sei zwar «in Ordnung», aber Recht müsse auch Gefühle der Menschen berücksichtigen. «In dieser ganzen Diskussion kommt nicht nur die Sicht der Opfer zu kurz, sondern auch die Angst vor Terror, die viele Menschen, wie vor allem die Polizisten, ertragen mussten», sagte Freiberg.CSU-Chef Edmund Stoiber forderte, dass Ex-RAF-Mitglieder vor ihrer Freilassung zur Aufklärung nicht vollständig geklärter Taten der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) beitragen müssen. «Ich kann nicht verstehen, dass die RAF-Täter vorzeitig freikommen, wenn gleichzeitig die Hinterbliebenen von (Arbeitgeberpräsident) Hanns Martin Schleyer und (Generalbundesanwalt) Siegfried Buback immer noch nicht wissen, wer von den Terroristen ihren Ehemann und Vater umgebracht hat», sagte der bayerische Ministerpräsident der «Welt am Sonntag». Allerdings ist eine solche Bedingung rechtlich nicht vorgeschrieben.
Harms setzt sich für RAF ein
Generalbundesanwältin Monika Harms wies in der «Welt» auf die Rechte der Häftlinge hin: «Nach Ende der Mindestverbüßungszeit hat der Gefangene, sofern Sicherheitsinteressen der Allgemeinheit nicht entgegenstehen, einen Anspruch, entlassen zu werden.» Nach Auffassung des SPD- Innenexperten Dieter Wiefelspütz sollte sich die Politik aus der Debatte heraushalten. «Das ist alleinige Sache der Justiz», sagte er der «Welt».Nachdem das Stuttgarter Oberlandesgericht in der vergangenen Woche beschloss, Klars Komplizin Brigitte Mohnhaupt nach 24 Jahren Haft auf Bewährung freizulassen, wartet Klar auf eine Entscheidung von Bundespräsident Horst Köhler zu seinem Gnadengesuch. Auf Bewährung könnte er frühestens 2009 freikommen. Klar und Mohnhaupt wurden beide unter anderem für den Mord an Arbeitgeberpräsident Hanns-Martin Schleyer verurteilt. Auch für die RAF-Terroristin Eva Haule wird nach Angaben der «FAZ» eine Entlassung auf Bewährung zum 1. August geprüft. (nz)