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Auch Niedersachsen will Flugzeug- Abschuss

05. Jan 2007 07:10
Bundeswehr-Abfangjäger (hinten) kreist um Sportflugzeug
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Terroristischen Bedrohungen aus der Luft dürfe der Staat «nicht wehrlos gegenüberstehen», meint Uwe Schünemann. Der CDU- Landesinnenminister befürwortet daher Pläne des Bundesinnenministers zur Abwehr solcher Gefahren.

Von Dietmar Neuerer

Der Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU), hat sich für die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für ein Luftsicherheitsgesetz ausgesprochen. «Nach dem gescheiterten rot-grünen Luftsicherheitsgesetz kann ich den Bundesinnenminister in seinen Bemühungen, eine rechtliche Lösung für dieses Problem zu finden, nur unterstützen», sagte Schünemann der Netzeitung.

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Die Anschläge vom 11. September 2001 und die Folgetaten stellten eine «neue Art der terroristischen Angriffe» dar, begründete der Landesinnenminister seine Haltung zu Schäubles Vorstoß. Er erläuterte, dass die damaligen Flugzeugattacken in den USA «eine bis dahin nicht gekannte Gefahr auch für unser Land und den darin lebenden Menschen» bedeuteten.

CDU-Landesinnenminister Uwe Schünemann
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«Dieser Bedrohung darf unser Staat nicht wehrlos gegenüberstehen», betonte Schünemann. Daher brauchten die deutschen Sicherheitsbehörden «eine verfassungskonforme Regelung, um das als Waffe eingesetzte Flugzeug im Notfall unschädlich zu machen».

Heftiger Widerstand gegen Schäuble

Wolfgang Schäuble
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Schäuble hatte teils heftigen Widerstand auf seinen Vorschlag für einen Abschuss von Passagierflugzeugen im Terrorfall bekommen. Diese Reaktionen charakterisierte der Minister als vorhersehbar.

Der Verteidigungsexperte der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, warnte Schäuble vor einem Völkerrechtsbruch. FDP-Chef Guido Westerwelle hält den Plan zum Abschuss entführter Flugzeuge für verfassungswidrig. Rückendeckung erhielt der Innenminister allerdings von seinem Parteifreund Wolfgang Bosbach. Schäuble will den Verfassungsartikel 87a erweitern, um den Abschuss eines von Terroristen entführten Passagierflugzeugs im Notfall zu ermöglichen.

«Beugung des Kriegsvölkerrechts»

Rainer Arnold
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Arnold sagte in der Netzeitung, Schäubles Vorhaben sei eine «Beugung des internationalen Kriegsvölkerrechts». Es könne nicht sein, dass einzelne Länder Krieg anders definieren als im Völkerrecht vorgesehen. Außerdem sei Schäubles Vorschlag ein «Versuch, äußere und innere Sicherheit zu vermischen». Innerhalb der Großen Koalition sei der Plan nicht abgestimmt, kritisierte der SPD-Abgeordnete.

Westerwelle sagte, ein solches Gesetz wäre eine «drastische Umgehung der Verfassung». «Man kann nicht unschuldige Menschen zum Abschuss freigeben und das im Gesetz festschreiben», betonte er. Westerwelle wies darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe sich in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz der rot-grünen Koalition auf Artikel 1 des Grundgesetzes berufen hat, wonach die Würde des Menschen unantastbar ist. Dieser Artikel habe Ewigkeitsgarantie.

FDP sieht nicht «den Hauch einer Chance»

Guido Westerwelle
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Westerwelle zeigte sich sicher, «dass Schäuble nicht einmal den Hauch einer Chance für eine Mehrheit in seiner Partei oder im Bundestag hat». Der Fall eines Terrorangriffs mit einem entführten Passagierflugzeuge sei ein übergesetzlicher Notstand. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion, Petra Pau, verwies ebenfalls auf Artikel 1 des Grundgesetzes. Der Abschuss entführter Passagiermaschinen wäre eine «Lizenz zum Töten und folglich verfassungswidrig», erklärte sie. Das ändere sich auch nicht dadurch, dass Artikel 87a um einen «Quasi-Verteidigungsfall» ergänzt werde.

Auch Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) sprach sich gegen die Pläne für ein Luftsicherheitsgesetz aus. In der «Berliner Morgenpost» sprach er von einem «Weg in die moralische Irre, so etwas überhaupt regeln zu wollen». Die Erlaubnis, unschuldige Menschen zu töten, sei inhuman.

Körting schlägt Regelung vor

Erhart Körting
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Ein Gesetz könne zudem nicht garantieren, dass ein Verantwortlicher ein Flugzeug mit unschuldigen Insassen tatsächlich abschieße. «Selbst mit dem feinsten Gesetz bleibt die Gewissensbelastung des Menschen am Abzug, der 200 oder 300 Menschen tötet, wenn ein Jumbo auf das voll besetzte Olympiastadion zurast», sagt Körting.

Dennoch hält er eine Regelung für denkbar, nach der die Verantwortlichen für den Abschuss straffrei bleiben. Als Vorbild dafür nannte er die Berliner Regelung zum so genannten finalen Rettungsschuss bei Straftätern. Im Gegensatz zu den anderen Bundesländern habe die Hauptstadt auf ein Gesetz verzichtet. Festgelegt sei aber, dass Polizisten ohne strafrechtliche Konsequenzen Kriminelle erschießen dürfen, wenn sie dadurch das Leben Unschuldiger retten können.

SPD offen für Präzisierung im Grundgesetz

Der SPD-Verteidigungsexperte Arnold zeigte sich ebenfalls offen für eine Präzisierung des Grundgesetzes. «Wir sind bereit, Artikel 35 im Sinne einer erweiterten Amtshilfe zu ändern, damit die Bundeswehr so eingesetzt werden kann, wie es das Bundes- Verfassungsgericht erlaubt», sagte Arnold. Eine «analoge Änderung» könne er sich zudem innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone auf See vorstellen, ergänzte der Verteidigungspolitiker. Dann könne die Bundeswehr auch dort eingesetzt werden, wo die technischen Möglichkeiten der Polizei enden. Arnold betonte, das würde «immer» nach Polizeirecht geschehen. Das heißt: Es dürften keine unschuldigen Menschen getötet werden. «Wir sind auch bei terroristischen Anschlägen nicht im Krieg.»

Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach verteidigte Schäubles Vorschlag hingegen. «Ich stehe hundertprozentig hinter dem Vorstoß», sagte er im Deutschlandradio Kultur. Er fügte hinzu: «Wir müssen das Grundgesetz ändern, um eine Schutzlücke zu schließen.» Dabei werde das Karlsruher Urteil respektiert, denn es gehe nicht um die Abwägung Leben gegen Leben, sondern um die Möglichkeit des Rechtsstaates, Gefahren zum Schutz der Bürger abzuwehren.

 
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