netzeitung.deSPD wirft Köhler nach Veto «falsche Meinung» vor

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Bundespräsident Horst Köhler (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Bundespräsident Horst Köhler
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Nach der Ablehnung des Verbraucher-Informationsgesetzes durch Bundespräsident Köhler hat die FDP die «Missachtung der Verfassung» durch die Große Koalition kritisiert. Der Deutsche Städtetag sieht sich durch Köhler bestätigt.

Nach dem Präsidenten-Veto gegen das Verbraucher-Informationsgesetz hoffen Kommunal- und Verbraucherverbände nun auf Nachbesserungen in der Gesetzgebung. Der Deutsche Städtetag sieht sich durch die Entscheidung von Bundespräsident Hort Köhler bestätigt. «Die Städte bekennen sich zu den berechtigten Belangen des Verbraucherschutzes (...). Aber sie können es nicht hinnehmen, wenn der Bundesgesetzgeber die Neuregelung durch die Föderalismusreform ignoriert, wonach der Bund den Kommunen Aufgaben nicht mehr direkt übertragen darf», sagte Städtetags-Hauptgeschäftsführer Stephan Articus am Samstag in Berlin. Er betonte: «Die Entscheidung des Bundespräsidenten können wir nur gutheißen.»

Bundespräsident Köhler hatte am Freitag seine Unterschrift unter das Gesetz verweigert, weil es gegen die neue, mit der Föderalismusreform getroffene Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern verstoße. Das nach dem Gammelfleischskandal geschaffene Gesetz soll den Schutz der Konsumenten vor allem im Lebensmittelbereich verbessern. Verbraucherminister Horst Seehofer (CSU) kündigte bereits an, zügig ein überarbeitetes Gesetz vorzulegen.

Städtebund sieht Länder am Zug
Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Hans-Günter Henneke, sagte der «Passauer Neuen Presse»: «Das ist keine Entscheidung gegen den Verbraucherschutz, sondern eine Entscheidung für klare Verantwortlichkeiten im Bundesstaat.» Die Hauptzielsetzung der Föderalismusreform habe bei dem Gesetz keine Berücksichtigung gefunden.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht jetzt die Länder am Zug. Es werde ihre Aufgabe sein, den Informationsanspruch für die Verbraucher gesetzlich zu verankern, sagte Geschäftsführer Gerd Landsberg am Freitag. Im Verhältnis zu den Ländern gelte der Grundsatz «Wer bestellt, der bezahlt (Konnexitätsprinzip). Die Länder müssen dann den Kommunen die Mehrkosten erstatten.» Der Bund wäre gut beraten gewesen, dieses Konnexitätsprinzip im Grundgesetz zu verankern. «Dann wäre ihm diese Schlappe erspart geblieben.»

«Dringend nötige» Kontrollinstanz
Der Geschäftsführer der Verbraucherorganisation Foodwatch, Thilo Bode, sprach auf NDR Info von einer Chance, die Schwächen des Gesetzes in einem zweiten Anlauf zu überwinden. So müsse etwa sichergestellt werden, dass die Namen von Gammelfleisch-Händlern tatsächlich veröffentlich werden können. Es gebe noch zu viele Ausnahmeregeln, kritisierte Bode.

Kritik an Köhlers Entscheidung kam aus der SPD: «Niemand kann den Bundespräsidenten zwingen, sich einer falschen Meinung zu entledigen», sagte SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber der «Passauer Neuen Presse». Es sei «keine Übertragung von Aufgaben an die Kommunen, wenn der Bund Transparenz der öffentlichen Verwaltung als Prinzip vorschreibt.»

FDP-Chef Guido Westerwelle befand, das handwerkliche Unvermögen bei Schwarz-Rot sei noch größer als zuvor bei Rot-Grün. «Die übergroße Mehrheit verführt offenkundig zu häufig zur Arroganz der Macht und zur Missachtung der Verfassung», sagte er dem «Tagesspiegel am Sonntag». Wenn Rauchverbot und Verbraucherschutz an einem einzigen Tag gestoppt werden müssten, weil die Regierung die eigene Föderalismusreform nicht kenne, zeige das, «wie dringend nötig die Kontrollinstanz Bundespräsident ist». Beim Luftsicherheitsgesetz habe das Bundesverfassungsgericht den Bedenken des Bundespräsidenten und der Liberalen bereits Recht gegeben.

Grünen-Fraktionsvize Bärbel Höhn sagte, beim Verbraucherschutz bringe der dafür zuständige Minister Seehofer «einfach nichts zu Stande. Sein Verbraucherinformationsgesetz hätte den Verbrauchern ohnehin kaum neue Rechte gebracht. Jetzt wird es nicht einmal das geben.» (nz)