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Kabinett stoppt geplantes Rauchverbot

07. Dez 2006 18:38, ergänzt 20:47
Raucher
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Das Vorhaben der Großen Koalition, ein bundesweit einheitliches Rauchverbot in Gaststätten einzuführen, ist gescheitert. Das Kabinett will Tabakkonsum nur in Behörden und Ministerien des Bundes untersagen.

Das geplante bundeseinheitliche Rauchverbot in Gaststätten und Schulen ist nach einem Bericht des «Handelsblatts» vom Tisch. Das Bundeskabinett werde am kommenden Mittwoch ein Eckpunktepapier verabschieden, das lediglich ein Verbot des Tabakkonsums in bundeseigenen Behörden und Ministerien vorsehe. Die Länder sollten aufgefordert werden, den Nichtraucherschutz in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Restaurants durchzusetzen. Grund für den Verzicht auf eine bundeseinheitliche Regelung seien verfassungsrechtliche Bedenken des Innen- und des Justizministeriums.

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Ein Regierungssprecher sagte am Donnerstagabend in Berlin lediglich, die Eckpunkte zum Nichtraucherschutz würden vom Gesundheits- und vom Verbraucherschutzministerium erarbeitet. Am Wochenende werde es eine Abstimmung zwischen den Ressorts geben. «In den Eckpunkten wird festgelegt, was der Bund unmittelbar regeln und beschließen kann und was durch die Länder geregelt werden muss», sagte der Sprecher. Ein umfassender und verfassungskonformer Nichtraucherschutz könne nicht ohne die Länder erreicht werden.

Gutachten des Gesundheitsministeriums

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Koalition und Ministerien hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, Rauchen in Restaurants nur noch in separaten Räumen zu erlauben. Vom Rauchverbot gänzlich ausgenommen werden sollten Bars, Kneipen, Nachtclubs sowie Bierzelte, nicht jedoch Discotheken.

Das Bundesgesundheitsministerium bestand am Mittwoch auf der Zuständigkeit des Bundes. Diese Position unterstütze auch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD). Das Vorhaben könne mit Artikel 74 Grundgesetz begründet werden, der dem Bund «Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten» erlaubt. Das «Handelsblatt» und die «Frankfurter Rundschau» berichteten dagegen unter Berufung auf Regierungskreise, das Justiz- und das Innenministerium sähen die Zuständigkeit für ein Rauchverbot in Gaststätten eher bei den Ländern als beim Bund. (nz)

 
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