Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern von Koalition und Ministerien hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, Rauchen in Restaurants nur noch in separaten Räumen zu erlauben. Vom Rauchverbot gänzlich ausgenommen werden sollten Bars, Kneipen, Nachtclubs sowie Bierzelte, nicht jedoch Discotheken.Das Bundesgesundheitsministerium bestand am Mittwoch auf der Zuständigkeit des Bundes. Diese Position unterstütze auch ein vom Ministerium in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin Marion Caspers-Merk (SPD). Das Vorhaben könne mit Artikel 74 Grundgesetz begründet werden, der dem Bund «Maßnahmen gegen gemeingefährliche oder übertragbare Krankheiten» erlaubt. Das «Handelsblatt» und die «Frankfurter Rundschau» berichteten dagegen unter Berufung auf Regierungskreise, das Justiz- und das Innenministerium sähen die Zuständigkeit für ein Rauchverbot in Gaststätten eher bei den Ländern als beim Bund. (nz)