netzeitung.deBundestag billigt weitere Stasi-Überprüfungen

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Stasi-Akten (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Stasi-Akten
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Bei Inhabern von Spitzenämtern in Politik und Verwaltung kann fünf weitere Jahre lang untersucht werden, ob sie eine Stasi-Vergangenheit haben. Nur eine Partei stimmte im Bundestag gegen das neue Stasi-Unterlagen-Gesetz.

Führende Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes können auch in den kommenden fünf Jahren auf eine eventuelle Stasi-Vergangenheit überprüft werden. Mit breiter Mehrheit beschloss der Bundestag am Donnerstag eine Verlängerung der Stasi-Überprüfung. Lediglich die Linkspartei stimmte gegen das neue Stasi-Unterlagen-Gesetz. Die bisherige Regelung läuft im Dezember nach 15 Jahren aus. Ohne Novellierung wäre danach keine Überprüfung mehr möglich gewesen. Anders als bisher kann künftig allerdings nur noch ein eingeschränkter Personenkreis überprüft werden.

Die Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Marianne Birthler, sprach von einer «gelungenen Novellierung». Unions-Fraktionsvize Arnold Vaatz (CDU) sagte, das Gesetz sei «ein klares Signal», dass die Opfer der DDR nicht vergessen werden. Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Lukrezia Jochimsen, betonte hingegen: «15 Jahre Überprüfungen sind genug.» Selbst Tatbestände wie schwere Körperverletzung oder schwere Vergewaltigung seien nach zehn Jahren verjährt.

Ursprünglich wollten Union, SPD und Grüne nach 15 Jahren die Regelüberprüfung im öffentlichen Dienst auslaufen lassen. Nach Protesten von Opferorganisationen wurde dieser Gesetzentwurf aber zurückgezogen. In einem zähen Ringen entstand dann ein Kompromiss zwischen den Regierungsfraktionen und dem Land Thüringen, das den ersten Gesetzentwurf ebenfalls abgelehnt hatte.

Danach können Staatsdiener in herausgehobenen Positionen vorerst weiter auf Stasi-Verstrickungen überprüft werden. Beschränkt wird diese Regelung künftig aber auf Bundes- und Landesminister, Abgeordnete, Richter, hohe Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sowie höhere Sportfunktionäre. Die ursprüngliche Absicht, eine Stasi-Überprüfung von einem konkreten Verdacht abhängig zu machen, wurde fallen gelassen. Dafür erhalten Wissenschaftler und Journalisten einen deutlich erweiterten Zugang zu den Unterlagen der Birthler-Behörde. (nz)