30. Nov 2006 15:26, ergänzt 15:36
Die CSU hat den Grünen-Vorstoß zur Abschaffung des Gotteslästerungs- Paragrafen scharf zurückgewiesen. Generalsekretär Söder fordert stattdessen in der Netzeitung eine Verschärfung der Strafen für Blasphemie.
Für eine Strafverschärfung hatte sich vor wenigen Monaten auch Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) ausgesprochen. Er hatte damals angekündigt, der Freistaat werde erneut eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Gotteslästerungs- Paragrafen angehen. Bayern ist allerdings schon 1986 und 1995 mit entsprechenden Vorstößen im Bundesrat gescheitert. Ungeachtet dessen wollte sich auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag für eine Änderung des Strafrechtsbuches stark machen.Beck, der auch als Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen- Bundestagsfraktion fungiert, bezeichnete den Paragrafen 166 als «nicht mehr zeitgemäß». Er wies darauf hin, dass Frankreich die entsprechende Vorschrift schon 1791 abgeschafft habe. Sie sei «ein Relikt aus voraufklärerischer Zeit», so Beck.
Auch die Die Debatte um die Absetzung der Mozart-Oper «Idomeneo» in Berlin hat nach Ansicht des Grünen-Politikers gezeigt, dass der Straftatbestand Gotteslästerung überholt sei. In der Schlussszene der Oper werden Jesus, Mohammed und Buddha die Köpfe abgeschlagen. Das zeige einmal mehr, dass die Wirkung des Paragrafen 166 «häufig in einer Beschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit liegt, ohne gesellschaftlich den Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen in Religionsfragen zu fördern». Nach der gesetzlichen Regelung drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn religiöse Bekenntnisse in einer Weise beschimpft werden, dass dies den öffentlichen Frieden stört.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen wird der Gotteslästerungsparagraf nur noch selten angewandt. Die meisten Verurteilungen erfolgten mit jeweils fünf Fällen in Baden-Württemberg und Bayern. Berlin liegt mit drei Verfahren auf Platz drei, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In den übrigen Bundesländern gab es keine Verurteilungen.