30.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Markus Söder
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Die CSU hat den Grünen-Vorstoß zur Abschaffung des Gotteslästerungs- Paragrafen scharf zurückgewiesen. Generalsekretär Söder fordert stattdessen in der Netzeitung eine Verschärfung der Strafen für Blasphemie.
Mit heftigen Attacken auf den Grünen-Politiker Volker Beck haben führende Unions-Politiker auf dessen Forderung reagiert, den strafrechtlichen Gotteslästerungs- Paragrafen abzuschaffen. «Volker Beck spinnt», sagte CSU-Generalsekretär Markus Söder der Netzeitung. «Der Schutz und die Achtung religiöser Gefühle gehört zu den Grundwerten unserer Gesellschaft.» Mit der CSU werde es daher eine Abschaffung des strafrechtlichen Verbots der Gotteslästerung «niemals» geben. «Stattdessen wollen wir eine Verschärfung des Paragrafen 166, um religiöse Symbole besser vor Verunglimpfungen zu schützen.»
In welchem Ausmaß die Verschärfung vorgenommen werden könnte, deutete der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe, Hartmut Koschyk, in einer Presseerklärung an. «Schwere Gotteslästerung ist kein Kavaliersdelikt», sagte er und fügte hinzu: «Sie gehört angemessen bestraft - im Einzelfall auch über den bisher geltenden Strafrahmen von bis zu drei Jahren hinaus.»
Beck verweist auf Praxis in FrankreichFür eine Strafverschärfung hatte sich vor wenigen Monaten auch Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) ausgesprochen. Er hatte damals angekündigt, der Freistaat werde erneut eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung des Gotteslästerungs- Paragrafen angehen. Bayern ist allerdings schon 1986 und 1995 mit entsprechenden Vorstößen im Bundesrat gescheitert. Ungeachtet dessen wollte sich auch die CSU-Landesgruppe im Bundestag für eine Änderung des Strafrechtsbuches stark machen.
Beck, der auch als Parlamentarischer Geschäftsführer der Grünen- Bundestagsfraktion fungiert, bezeichnete den Paragrafen 166 als «nicht mehr zeitgemäß». Er wies darauf hin, dass Frankreich die entsprechende Vorschrift schon 1791 abgeschafft habe. Sie sei «ein Relikt aus voraufklärerischer Zeit», so Beck.
Abgehackte KöpfeAuch die Die Debatte um die Absetzung der Mozart-Oper «Idomeneo» in Berlin hat nach Ansicht des Grünen-Politikers gezeigt, dass der Straftatbestand Gotteslästerung überholt sei. In der Schlussszene der Oper werden Jesus, Mohammed und Buddha die Köpfe abgeschlagen. Das zeige einmal mehr, dass die Wirkung des Paragrafen 166 «häufig in einer Beschränkung der Kunst- und Meinungsfreiheit liegt, ohne gesellschaftlich den Respekt vor unterschiedlichen Auffassungen in Religionsfragen zu fördern».
Nach der gesetzlichen Regelung drohen bis zu drei Jahren Haft, wenn religiöse Bekenntnisse in einer Weise beschimpft werden, dass dies den öffentlichen Frieden stört.
Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen wird der Gotteslästerungsparagraf nur noch selten angewandt. Die meisten Verurteilungen erfolgten mit jeweils fünf Fällen in Baden-Württemberg und Bayern. Berlin liegt mit drei Verfahren auf Platz drei, gefolgt von Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. In den übrigen Bundesländern gab es keine Verurteilungen.