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Gutachter sehen Chancen für Killerspiel-Verbot

22. Nov 2006 07:14
Junger Mann steuert an seinem Computer ein 'Ego Shooter'-Spiel (Archivbild)
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Ein mögliches Verbot von Gewalt-Computerspielen würde nicht unbedingt gegen das Grundgesetz verstoßen. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Bundestages, das der Netzeitung vorliegt.

Von Dietmar Neuerer

Gutachter des Deutschen Bundestages räumen dem Vorhaben der Großen Koalition, so genannte Killerspiele gesetzlich zu verbieten, gute Chancen ein. Das Aus für Gewalt verherrlichende Spiele hatten verschiedene Politiker nach dem Überfall eines 18-Jährigen auf eine Schule in Emsdetten gefordert. «Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen», heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Netzeitung vorliegt. «Eine solche Regelung würde nicht per se gegen das Grundgesetz verstoßen.»

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  • Die Gutachter raten aber, die Grenzen des Verbots «klar» abzustecken und «deutlich» aufzuzeigen, welche Spiele unter die Regelung fallen. «Der Begriff des 'Killerspiels' ist daher vom Gesetzgeber klar zu definieren, um dem Bestimmtheitsgrundsatz zu genügen», schreiben sie in ihrer Expertise. Darüber hinaus empfehlen sie zwar, «im Hinblick auf die Berufsfreiheit der Hersteller und Händler dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Beachtung zu schenken».

    Allerdings sehen sie darin kein unüberbrückbares Hindernis, weil sie davon ausgehen, dass die Hersteller neben Killerspielen auch unbedenkliche Spiele produzieren. Demnach «wäre zur Wahrung der Angemessenheit wohl eine Übergangsfrist zur Umstellung [der Produktion] ausreichend, in der dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Entwicklung von Computerspielen oft mehrere Jahre dauert».

    Grau-Importe nach Deutschland

    Hintergrund:
    Das im Grundgesetz festgeschriebene Zensurverbot gelte auch für Computerspiele, gab indessen der Geschäftsführer des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware, Olaf Wolters, zu bedenken: «Der Jugendschutz dient dem Schutz der Jugend, nicht dem der Erwachsenen», sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Daher stieße ein generelles Verbot an verfassungsrechtliche Grenzen, warnte er.

    Ein Verbot könne außerdem dazu führen, dass solche Spiele verstärkt unkontrolliert übers Internet oder als so genannte Grau-Importe nach Deutschland gelangten. Viele Spiele würden in Asien oder den übrigen europäischen Ländern entwickelt und dann werde eine deutsche Version auf den hiesigen Markt gebracht. Ein Verbot bedeute, dass es lediglich diese deutschen Versionen nicht mehr gebe, sagte Wolters.

    Kritik an freiwilliger Selbstkontrolle

    In einem solchen Fall schlagen die Gutachter des Bundestages vor, «auch eine Regelung zur Zugriffsbeschränkung für Internetseiten mit entsprechenden Inhalten zu erlassen». Das sei schon deshalb sinnvoll, da «die Verbotsregelung grundsätzlich geeignet ist, den Vertrieb von 'Killerspielen' zu unterbinden oder zumindest erheblich einzuschränken».

    Die Tätigkeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bewerten die Gutachter äußerst kritisch, weil die Spielehersteller nicht verpflichtet seien, ihre Produkte von der USK auf ihre Alterstauglichkeit hin überprüfen zu lassen. «Ohne eine Kennzeichnungspflicht ist jedoch die Kontrolle äußerst erschwert, welche Spiele überhaupt vermarktet werden», schreiben die Bundestagsjuristen in ihrer Expertise. «Die Kontrolle durch die USK ist daher, zumindest in der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung, nicht geeignet, den Gesetzeszweck gleichwertig zu fördern.»

    Länder forcieren Verbot

    Die Landesregierungen in Bayern und Niedersachsen hatten sich nach dem Überfall von Emsdetten für ein Verbot von gewaltverherrlichenden Computerspielen ausgesprochen und eine Bundesratsinitiative dazu angekündigt. Ziel sei ein Herstellungs- sowie ein Verbreitungsverbot, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) der Netzeitung. Ein Verbot von Killerspielen ist auch im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD verankert. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen hatte der 18-Jährige seine Tat nach dem Schema von Schießorgien in Computerspielen geplant.

    Ungeachtet der Länder- Initiativen für ein Verbot von Killerspielen sehen die Bundestagsgutachter die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bund. Ihm, als Zuständigen für den so genannten Jugendmedienschutz, obliege es, eine bundeseinheitliche «Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf oder die Vermietung der in Rede stehenden Computerspiele» zu erlassen.

    Eingriff in Kindererziehung rechtens

    Die Gutachter weisen dem Bund auch das Recht zu, dort in die Kindererziehung einzugreifen, «wo Eltern aus vielfältigen Gründen versagen oder nicht in der Lage sind, den ausreichenden Schutz der Kinder zu gewährleisten». Eine «stärkere Schutzaufgabe des Staates» sehen die Parlamentsjuristen vor allem im Hinblick auf den zunehmenden Einfluss und die immer leichtere Verfügbarkeit von medialen Informationen. Ihr Fazit: «Ein Eingriff in das Elternrecht, bestimmte mediale Inhalte zu verbieten und damit ein Stück der medialen Erziehungskompetenz der Eltern zu beschneiden, dürfte daher nach Abwägung mit dem staatlichen Schutzauftrag im Bereich des Jugendschutzes im Ergebnis als zulässig zu bewerten sein.»

    Laut Angaben des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware beläuft sich der Anteil der Spiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren in Deutschland auf drei und fünf Prozent. Sie stünden aber für zehn bis 15 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche von 1,38 Milliarden Euro im Jahr. Sie verkaufen sich demnach besser als Spiele, die auch Kinder und Jugendliche erwerben dürfen. Ein Verbot werde die Unternehmen unterschiedlich stark treffen, da sich einige stärker auf diese Spiele spezialisiert hätten als andere, sagte Verbands- Geschäftsführer Wolters.

     
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