Gutachter sehen Chancen für Killerspiel-Verbot
22.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Gutachter des Deutschen Bundestages räumen dem Vorhaben der Großen Koalition, so genannte Killerspiele gesetzlich zu verbieten, gute Chancen ein. Das Aus für Gewalt verherrlichende Spiele hatten verschiedene Politiker nach dem Überfall eines 18-Jährigen auf eine Schule in Emsdetten gefordert. «Der Bundesgesetzgeber ist generell nicht gehindert, ein Einfuhr-, Verkauf-, Vermiet- und Verleihverbot für 'Killerspiele' zu erlassen», heißt es in einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, das der Netzeitung vorliegt. «Eine solche Regelung würde nicht per se gegen das Grundgesetz verstoßen.»
Allerdings sehen sie darin kein unüberbrückbares Hindernis, weil sie davon ausgehen, dass die Hersteller neben Killerspielen auch unbedenkliche Spiele produzieren. Demnach «wäre zur Wahrung der Angemessenheit wohl eine Übergangsfrist zur Umstellung [der Produktion] ausreichend, in der dem Umstand Rechnung getragen wird, dass die Entwicklung von Computerspielen oft mehrere Jahre dauert».
Ein Verbot könne außerdem dazu führen, dass solche Spiele verstärkt unkontrolliert übers Internet oder als so genannte Grau-Importe nach Deutschland gelangten. Viele Spiele würden in Asien oder den übrigen europäischen Ländern entwickelt und dann werde eine deutsche Version auf den hiesigen Markt gebracht. Ein Verbot bedeute, dass es lediglich diese deutschen Versionen nicht mehr gebe, sagte Wolters.
Die Tätigkeit der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) bewerten die Gutachter äußerst kritisch, weil die Spielehersteller nicht verpflichtet seien, ihre Produkte von der USK auf ihre Alterstauglichkeit hin überprüfen zu lassen. «Ohne eine Kennzeichnungspflicht ist jedoch die Kontrolle äußerst erschwert, welche Spiele überhaupt vermarktet werden», schreiben die Bundestagsjuristen in ihrer Expertise. «Die Kontrolle durch die USK ist daher, zumindest in der derzeitigen gesetzlichen Ausgestaltung, nicht geeignet, den Gesetzeszweck gleichwertig zu fördern.»
Ungeachtet der Länder- Initiativen für ein Verbot von Killerspielen sehen die Bundestagsgutachter die Gesetzgebungskompetenz hierfür beim Bund. Ihm, als Zuständigen für den so genannten Jugendmedienschutz, obliege es, eine bundeseinheitliche «Verbotsregelung für die Einfuhr, den Verkauf oder die Vermietung der in Rede stehenden Computerspiele» zu erlassen.
Laut Angaben des Bundesverbandes Interaktive Unterhaltungssoftware beläuft sich der Anteil der Spiele mit einer Freigabe ab 18 Jahren in Deutschland auf drei und fünf Prozent. Sie stünden aber für zehn bis 15 Prozent des Gesamtumsatzes der Branche von 1,38 Milliarden Euro im Jahr. Sie verkaufen sich demnach besser als Spiele, die auch Kinder und Jugendliche erwerben dürfen. Ein Verbot werde die Unternehmen unterschiedlich stark treffen, da sich einige stärker auf diese Spiele spezialisiert hätten als andere, sagte Verbands- Geschäftsführer Wolters.

