Gericht erlaubt NPD-Bundesparteitag in Berlin
Für Samstag hat ein breites Bündnis aller im Berliner Abgeordnetenhaus vertretenen Parteien zum Protest gegen die Extremisten aufgerufen. Gleichzeitig drohen der Partei erhebliche Rückforderungen. Wegen Unregelmäßigkeiten im thüringischen NPD- Landesverband fordert der Bundestag 870 000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurück.
Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) rief angesichts neuer rechter Übergriffe dazu auf, verstärkt gegen rechtsextremes Gedankengut vorzugehen. Die zunächst festgenommenen Tatverdächtigen der Schändung eines Synagogen-Gedenksteins in Frankfurt (Oder) sind unterdessen wieder auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Franfurt (Oder) habe die gegen neuen Jugendliche beantragten Haftbefehle abgelehnt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Abend.
Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) sprach sich für ein NPD-Verbot aus. «Es darf nichts unversucht bleiben, ein NPD- Verbot erneut gründlich und mit dem Ziel der Gerichtsfestigkeit zu prüfen», sagte er der dpa. Vor drei Jahren war ein Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.
Der Zentralrat der Juden in Deutschland warnte die Politik vor falschen Reaktionen. «Wir müssen aufpassen, dass wir nicht in Hysterie verfallen und auf Grund des Schockzustands die Grundwerte unseres demokratischen Systems und Verfassungsstaats über Bord werfen», sagte Generalsekretär Stephan Kramer der Netzeitung.
Der 3. OVG-Senat verpflichtete das Bezirksamt Reinickendorf, der NPD am Samstag und Sonntag einen Saal zur Verfügung zu stellen, der etwa 700 Personen umfasst. Ein solcher Anspruch ergebe sich aus dem gesetzlichen Gleichbehandlungsgebot für politische Parteien. Anders als das Verwaltungsgericht sah das OVG kein unkalkulierbares Sicherheitsrisiko durch den NPD-Parteitag. Die Polizei stellt sich dennoch auf einen Großeinsatz ein. Rund 700 Beamte sollen am Samstag Zusammenstöße von Rechtsextremisten und Gegendemonstranten vermeiden.
Nach der Schändung eines Synagogen-Gedenksteins wird in Frankfurt (Oder) gegen insgesamt 18 Tatverdächtige ermittelt. Als Grund für die Haftbefehlsablehnung sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, «das Gericht sah keine Haftgründe für gegeben an». Nach einer Gedenkveranstaltung anlässlich der Pogromnacht vom 9. November 1938 waren am Donnerstagabend Blumengebinde von dem Gedenkstein gerissen und Kerzen auf die Straße geworfen worden.
Der Bundestag fordert von der NPD 870.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurück. Wegen Unregelmäßigkeiten im thüringischen NPD-Landesverband sind nach Feststellungen der zuständigen Staatsanwaltschaften Festsetzung und Auszahlung der gesamten NPD-Parteienfinanzierung in den Jahren 1998 und 1999 rechtswidrig gewesen. Laut Bundestag bekommt die NPD deshalb die am 15. November fällige Abschlagszahlung in Höhe von 277.000 Euro nur gegen eine Sicherheitsleistung wie eine Bankbürgschaft oder eine Grundschuldübertragung überwiesen. (nz)

