07.11.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Stasi-Akten
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In der Großen Koalition gibt es noch Diskussionen über die Neufassung des Stasi- Unterlagengesetzes. Die für Freitag vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes wurde deshalb verschoben.
Um die geplante Novellierung des Stasi- Unterlagengesetzes gibt es weiter Streit. Die für Freitag vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes wurde deshalb von der Tagesordnung des Bundestages abgesetzt, wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach am Dienstag der Netzeitung sagte. Die Koalition wolle sich noch einmal «intensiv mit den Bedenken zu dem Entwurf beschäftigen - insbesondere mit der Kritik aus Thüringen», sagte er. «Dabei steht im Mittelpunkt die Frage, ob die 1991 für den Zeitraum von 15 Jahren beschlossene Regelüberprüfung in Kürze enden soll oder, ob es nicht doch notwendig wäre, sie für einige Jahre fortzusetzen.»
Bosbach betonte, die Absetzung des Thema von der Tagesordnung des Bundestages bedeute «keine Vorfestlegung in die eine oder in die andere Richtung». Verabredet sei, dass die Fraktionsspitzen mit den Berichterstattern ein weiteres Gespräch führen. «Wir stehen unter einem Zeitdruck», sagte Bosbach. «Denn wir müssen die Beratungen noch in diesem Jahr abschließen.» Deswegen gehe er davon aus, dass die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs noch im November erfolgen werde.
Anlass der Novellierung ist die im Stasi-Unterlagengesetz von 1991 verankerte 15-Jahre-Frist. Demnach endet am 21. Dezember die Möglichkeit zur Überprüfung auf eine Stasi-Vergangenheit. Ehemalige DDR-Bürgerrechtler und Vertreter von Opferverbänden befürchten, dies könnte eine Amnestie bedeuten. Nach dem Koalitionsentwurf würde die bisherige Regelüberprüfung im öffentlichen Dienst abgeschafft. Wenn «tatsächliche Anhaltspunkte» für eine Stasi-Mitarbeit vorliegen, dann soll nach dem Gesetzentwurf weiter eine Überprüfung möglich sein. Der Personenkreis wird in dem Entwurf benannt. Dies beträfe Minister, hohe Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Richter und höhere Sportfunktionäre.
Thüringen hatte in den Bundesrat einen Alternativentwurf eingebracht. Der von der Länderkammer bereits angenommene Gesetzantrag sieht vor, das bestehende Gesetz einfach zu verlängern.