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Schädel-Spiele für Soldaten juristisch folgenlos

03. Nov 2006 16:01
Zeitungsbericht mit den Skandal-Bildern
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Zwei verdächtigte Bundeswehr-Soldaten bleiben im Totenschädel-Skandal juristisch unbehelligt: Anonyme Skeletteile stehen nicht unter dem Schutz der Totenruhe.

In der Debatte um Totenschändungen in Afghanistan sieht die Staatsanwaltschaft keine Handhabe für Ermittlungen gegen drei beschuldigte Soldaten aus Zweibrücken. Der Paragraf 168 «Störung der Totenruhe» des Strafgesetzbuches greife nicht, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt der Anklagebehörde in Zweibrücken, Eberhard Bayer, am Freitag.

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Nach deutschem Recht seien keine Ermittlungen möglich. In dem besagten Fall habe es sich nicht um Leichen auf einem Friedhof oder einer Totengedenkstätte, sondern um anonyme Skelettteile gehandelt, erklärte er.

Vergangene Woche war bekannt geworden, dass Bundeswehrsoldaten sich in Afghanistan mit Gebeinen und Schädeln aus Gräbern gegenseitig fotografiert hatten. Die Bilder sorgten für vehemente Kritik und eine heftige Debatte über die Bundeswehr.

Unterdessen erwägt die Bundeswehr nach den Fehltritten ihrer Angehörigen eine Geste der Wiedergutmachung: Die Armee prüfe ein Engagement zur Errichtung einer Grabstätte für die Leichenteile, sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung sagte der «Bild». Dem Stand der Ermittlungen nach stammen die Skelett-Teile von derselben Stelle: Die Soldaten bedienten sich in einer Lehmgrube nur wenige Kilometer vom deutschen Feldlager «Camp Warehouse» entfernt. (nz)

 
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