03. Nov 2006 16:01
Zwei verdächtigte Bundeswehr-Soldaten bleiben im Totenschädel-Skandal juristisch unbehelligt: Anonyme Skeletteile stehen nicht unter dem Schutz der Totenruhe.
Nach deutschem Recht seien keine Ermittlungen möglich. In dem besagten Fall habe es sich nicht um Leichen auf einem Friedhof oder einer Totengedenkstätte, sondern um anonyme Skelettteile gehandelt, erklärte er.Vergangene Woche war bekannt geworden, dass Bundeswehrsoldaten sich in Afghanistan mit Gebeinen und Schädeln aus Gräbern gegenseitig fotografiert hatten. Die Bilder sorgten für vehemente Kritik und eine heftige Debatte über die Bundeswehr.
Unterdessen erwägt die Bundeswehr nach den Fehltritten ihrer Angehörigen eine Geste der Wiedergutmachung: Die Armee prüfe ein Engagement zur Errichtung einer Grabstätte für die Leichenteile, sagte Verteidigungsminister Franz Josef Jung sagte der «Bild». Dem Stand der Ermittlungen nach stammen die Skelett-Teile von derselben Stelle: Die Soldaten bedienten sich in einer Lehmgrube nur wenige Kilometer vom deutschen Feldlager «Camp Warehouse» entfernt. (nz)