11.10.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Bundes- Verfassungsgericht in Karlsruhe
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Nach der Verhaftung eines Terrorverdächtigen in Niedersachsen hat Landes-Innenminister Schünemann eine Gesetzesverschärfung gefordert. Den Karlsruher Verfassungsrichtern warf er vor, die Terrorbekämpfung zu behindern.
Der Innenminister von Niedersachsen, Uwe Schünemann (CDU), hält die deutsche Rechtsprechung für hinderlich in Bezug auf eine effektive Terrorbekämpfung. «Wir haben leider durch das Bundes- Verfassungsgericht in den letzten Monaten einige Einschränkungen hinnehmen müssen», sagte Schünemann der Netzeitung mit Blick auf die Rasterfahndung, den so genannten Lauschangriff und die präventive Telefonüberwachung. «Dass diese Maßnahmen von den Richtern teilweise eingeschränkt wurden, hat das Aufspüren von islamistischen Terroristen nicht gerade erleichtert», kritisierte der CDU-Politiker. «Das ist bedauerlich, weil eine effektive Terrorbekämpfung erschwert wird.»
Schünemann äußerte sich vor dem Hintergrund der Verhaftung eines terrorverdächtigen Irakers. Der 36-Jährige soll Terrorbotschaften unter anderem von Al-Qaeda-Chef Osama bin Laden im Internet verbreitet haben. Die Bundesanwaltschaft ließ ihn an seinem Wohnort bei Osnabrück in Niedersachsen festnehmen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurde auch ein Laptop sichergestellt. Auf die Spur des Mannes kamen die Behörden bei einer so genannten vorbeugenden Telefonüberwachung, die inzwischen verboten ist.
Schünemann sagte, er sehe «einen Spielraum», das Verbot zu lockern. Die präventive Telefonüberwachung sei nicht generell verboten worden. Vielmehr sei den Richtern die entsprechende Passage im niedersächsischen Polizeigesetz «nur nicht differenziert genug» gewesen, erläuterte er. «Deshalb wollen wir die Überwachung auf Extremismus und Terrorismus beschränken», so der Minister. «Ich denke, dann dürfte das Gesetz verfassungskonform sein.» Wie Schünemann sagte, hat sein Ministerium bereits einen Staatsrechtler beauftragt, eine entsprechende Formulierung für einen neuen Gesetzentwurf zu finden.
Besorgt äußerte sich Schünemann angesichts der medialen Verbreitung von Propaganda durch Terroristen im Internet. «Wir sehen darin eine große Gefährdung, weil dadurch eine Mobilisierung von potenziellen Unterstützern stattfindet», sagte er. Der Minister sprach sich angesichts dessen und auch mit Blick auf den aktuellen Fall in Niedersachsen für harte Strafen aus. «Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen», sagte Schünemann. «Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden.» Es sei notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft werde, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz zögen.
Für das Strafmaß schlug der Minister vor, sich an Paragraf 184 b Strafgesetzbuch - Verbreitung, Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften - zu orientieren. In diesen Fällen sei eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. «Das kann ich mir auch bei Hassbotschaften vorstellen», so Schünemann.