11. Okt 2006 08:01
Nach der Verhaftung eines Terrorverdächtigen in Niedersachsen hat Landes-Innenminister Schünemann eine Gesetzesverschärfung gefordert. Den Karlsruher Verfassungsrichtern warf er vor, die Terrorbekämpfung zu behindern.
Besorgt äußerte sich Schünemann angesichts der medialen Verbreitung von Propaganda durch Terroristen im Internet. «Wir sehen darin eine große Gefährdung, weil dadurch eine Mobilisierung von potenziellen Unterstützern stattfindet», sagte er. Der Minister sprach sich angesichts dessen und auch mit Blick auf den aktuellen Fall in Niedersachsen für harte Strafen aus. «Für mich ist wichtig, dass wir eine Anpassung im Strafgesetzbuch vornehmen», sagte Schünemann. «Das Herunterladen von Hassbotschaften aus dem Internet sollte ein eigener Straftatbestand werden.» Es sei notwendig, dass nicht nur die Verbreitung bestraft werde, sondern auch diejenigen, die sich solche Inhalte aus dem Netz zögen. Für das Strafmaß schlug der Minister vor, sich an Paragraf 184 b Strafgesetzbuch - Verbreitung, Erwerb und den Besitz kinderpornographischer Schriften - zu orientieren. In diesen Fällen sei eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vorgesehen. «Das kann ich mir auch bei Hassbotschaften vorstellen», so Schünemann.