netzeitung.de'Klarstellung' nach Hakenkreuz-Urteil gefordert

 Herausgeber: netzeitung.de

Anti-Nazi-Symbole (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Anti-Nazi-Symbole
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH

Angesichts des Stuttgarter Urteils zum Verkauf von Anti-Nazi-Symbolen haben die Grünen Konsequenzen gefordert. Mit ihrem Urteil demotivierten die Richter «junge Leute, die sich einmischen wollen», sagte Parteichefin Roth.

Von Dietmar Neuerer

Die Grünen sehen nach dem Urteil des Landgerichts Stuttgart zum Umgang mit Anti-Nazi-Symbolen den Gesetzgeber in der Pflicht. «Der Gesetzgeber sollte überlegen, ob er eine Klarstellung ins Strafgesetzbuch aufnimmt», sagte die Vorsitzende der Grünen, Claudia Roth, der Netzeitung. «Die Verwendung eines durchgestrichenen Hakenkreuzes stellt keine Unterstützung der Nazi-Ideologie dar und muss erlaubt sein.» Wenn klar sei, wie die nächste gerichtliche Instanz entschieden habe, sollte «schleunigst für Klarheit» gesorgt werden.

Auch der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion im Bundestag, Volker Beck, forderte eine Korrektur der Rechtslage: «Während Neonazi-Moden unbehelligt verkauft werden können, werden Antifaschisten kriminalisiert», sagte er der Netzeitung. «Da steht doch der Rechtsstaat Kopf.» Sobald das Urteil rechtskräftig werde, müsse die Bundesregierung handeln.
Auf Rechtsprechung reagieren
Deshalb sei er bereits gegenüber der Bundesregierung «parlamentarisch initiativ» geworden. «Die Bundesregierung soll binnen einer Woche erklären, wie sie auf eine solche Rechtssprechung reagieren will», sagte Beck.

In einer schriftlichen Frage, die der Netzeitung vorliegt, verlangt Beck von der Regierung Aufklärung darüber, wie sie «die gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Auswirkungen einer Rechtsprechung» beurteilt, «die Paragraf 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) auch auf das eindeutig ablehnende Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen durch Gegner des Nationalsozialismus und Faschismus, insbesondere in Fällen, bei denen das Hakenkreuz durchgestrichen, zerstört oder in einen Mülleimer entsorgt wird», anwendet.

Die Bundesregierung sollle zudem die Konsequenzen darlegen, die sie daraus erwäge und, ob sie eine «Klarstellung des § 86a StGB» in Betracht ziehe.

3600 Euro Strafe
Das Landgericht Stuttgart hatte am Freitag einen Händler von Artikeln mit Anti-Nazi-Symbolen verurteilt. Der Mann soll 3600 Euro Strafe zahlen. Er hatte über einen Online-Shop unter anderem Anstecker, Aufnäher und T-Shirts mit durchgestrichenen Hakenkreuzen verkauft. Nach Ansicht der Richter verwendete der Angeklagte damit Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Das Zeigen eines Hakenkreuzes sei unabhängig von der Absicht des Trägers strafbar, begründeten sie ihr Urteil. Das treffe auch zu, wenn das Symbol verfremdet werde.

Roth reagierte «richtig empört» auf die Entscheidung. «Offenbar wollen Staatsanwaltschaft und Gericht nicht zur Kenntnis nehmen, was los ist im Land und welche Probleme wir mit Rechtsextremisten haben», sagte sie. «Es grenzt schon an rechtsblindem Autismus, unmittelbar nach Wahlen, die für die Nazis erfolgreich waren, diejenigen zu kriminalisieren, die offen Flagge gegen das Problem zeigen.»
«Sektkorken knallen lassen»
Mit ihrem Urteil demotivierten die Richter «junge Leute, die sich einmischen wollen», sagte Roth. «Die Rechtsextremisten werden sich freuen und die Sektkorken knallen lassen», klagte die Grünen-Chefin und fragte: «Wo leben wir eigentlich, wenn ein weltweit verwendetes Anti-Nazi-Symbol wie das durchgestrichene Hakenkreuz verboten wird?» Sie gehe davon aus, dass der Händler in Revision geht. Sie hoffe zudem «auf einen Sturm der Entrüstung».

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Beck nannte den Richterspruch nach Bekanntwerden am Freitag einen «Schildbürgerstreich der Justiz». Der Politiker sieht die Falschen bestraft: «Mit diesem Richterspruch wird nun eine Szene kriminalisiert, der es gerade darauf ankommt, Faschisten und Nationalsozialisten die Stirn zu bieten.»

«Rechtspolitisch völlig verfehlt»
Durchgestrichene Hakenkreuze als Verwendung verfassungswidriger Symbole nach Paragraf 86a des Strafgesetzbuches als verboten zu betrachten, sei «absurd und rechtspolitisch völlig verfehlt», betonte der Grünen-Politiker. Das Verbot im Strafgesetzbuch habe den Zweck, vorbeugend verfassungswidrige Bestrebungen abzuwehren. «Es hat nicht den Zweck, Zivilcourage und demonstrative Ablehnung der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft unter Strafe zu stellen», sagte Beck.

Er zeigte sich optimistisch, dass höhere Instanzen den Richterspruch kassieren werden. «Ich hoffe, dass gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. Ein derart absurdes Urteil darf keinen Bestand haben.»

Unterschiedliche Rechtsprechung
In Baden-Württemberg gibt es bisher unterschiedliche Auffassungen bei der Justiz zum Umgang mit den Symbolen. So hatte im März dieses Jahres das Landgericht Tübingen geurteilt, dass Bürger mit dem durchgestrichenen Hakenkreuz ihre Gesinnung zum Ausdruck bringen dürften. Damals wurde ein Student frei gesprochen. Damals hatte das Landgericht einem Tübinger Händler erlaubt, weiterhin Anstecker mit durchgestrichenen Hakenkreuzen zu vertreiben.

Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt hatte in diesem Zusammenhang die Anklagebehörden gebeten, entsprechende Fälle vorerst nicht mehr zu verfolgen, da eine Grundsatzentscheidung des Oberlandesgerichts zu erwarten sei.

Verfassungswidrige Symbole
Anders als die meisten Staatsanwaltschaften Baden-Württembergs hatten vereinzelte Anklagebehörden bislang die Auffassung vertreten, auch Abzeichen mit durchgestrichenem Hakenkreuz müssten als verfassungswidrige Symbole gewertet werden. Die Strafverfolger argumentierten, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein neutraler - etwa aus dem Ausland stammender - Beobachter in jedem Fall die eigentliche Intention des Trägers erkennen könne.