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Empörung über Hakenkreuz- Urteil

29. Sep 2006 17:08
Protest-Plakat der Grünen vor dem Stuttgarter Landgericht
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«Nicht nachvollziehbar», «skandalös»: Ein Urteil des Landgerichtes Stuttgart, wonach Anti-Nazi-Symbole nicht verkauft werden dürfen, hat heftige Reaktionen ausgelöst.

Mit heftiger Kritik haben Politiker auf ein Urteil des Stuttgarter Landgerichts zum Vertrieb von Anti-Nazi-Symbolen reagiert. Die 18. Strafkammer hatte am Freitag einen Händler zu einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt, weil er Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet habe.

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Zum Sortiment des bekennenden Antifaschisten gehören unter anderem T-Shirts und Buttons mit durchgestrichenen oder zerstörten Hakenkreuzen. Der 32-Jährige kündigte Rechtsmittel an. Er bezeichnete das Urteil als «Schlag ins Gesicht». Scharfe Kritik kam auch von SPD, Linkspartei und Grünen.

Gesinnungshuberei

Ute Vogt
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Die stellvertretende SPD-Chefin Ute Vogt nannte es «überhaupt nicht nachvollziehbar, dass hier versäumt wurde, ein klares Signal für das Engagement gegen rechtsextremistische Umtriebe zu setzen». Das Urteil gebe Anlass, im politischen Kampf gegen Rechtsextremismus nicht nachzulassen.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, sagte, das Urteil spreche «allem antifaschistischem Engagement in diesem Lande Hohn». Es dürfe keine Rechtskraft erlangen, mahnte sie. «Die NPD klatscht in die Hände ob solcher Gesinnungshuberei.»

Aus der Verwendung des durchgestrichenen Hakenkreuzes «die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu machen verkehrt den Sinn und Zweck der Anstecker und Aufnäher ins Gegenteil», kritisierte die Linkspartei-Politikerin. Daher sei «eine gesetzliche Klarstellung dringend notwendig, um solch haarsträubende Urteile in Zukunft zu verhindern».

Auftrieb für Rechtsextremisten

Claudia Roth
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Die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth sprach von einem skandalösen Urteil. «Diese Verurteilung von Antifaschisten demotiviert Menschen, die sich aktiv gegen Rechts einsetzen und gibt den Rechtsextremisten Auftrieb, da werden heute die Sektkorken knallen», sagte Roth. Den Richtern warf sie «rechtsblindem Autismus» vor, weil sie die realen Probleme mit Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus in diesem Land «völlig» ausblendeten.

Nach dem Richterspruch sind ungefähr 80 Waren mit veränderten Hakenkreuzsymbolen strafbar. Der Versandhändler will die Artikel, mit denen er rund zehn Prozent seines Umsatzes erzielt, bis zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs als nächster Instanz weiter vertreiben. Er hatte vor Gericht angegeben, dass für ihn nicht das Geschäft mit den Produkten im Vordergrund steht, sondern das Engagement gegen Neonazismus und Rechtsextremismus.

Slogan «Gegen Nazis» erlaubt

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von 6000 Euro gefordert. Das Gericht folgte der Linie der Anklagebehörde. Mit dem massenhaften Vertrieb von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen trage der Angeklagte dazu bei, dass die Öffentlichkeit sich an diese Embleme gewöhne. «Es besteht die Gefahr der Einbürgerung», sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Küllmer. Dagegen träten Meinungsfreiheit und Gewerbefreiheit des Händlers in den Hintergrund. Er deutete an, dass das Tragen eines Anti-NS-Symbols für eine Einzelperson nicht unbedingt strafbar sei. Auch gegen Kleidungsstücke mit der durchgestrichenen Aufschrift «Hakenkreuz» oder dem Slogan «Gegen Nazis» sei nichts einzuwenden. (nz)

 
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