Er zeigte sich optimistisch, dass höhere Instanzen den Richterspruch kassieren werden. «Ich hoffe, dass gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt werden. Ein derart absurdes Urteil darf keinen Bestand haben.»Der Fall hatte wegen der unklaren Rechtslage bundesweit für Aufsehen gesorgt. Deshalb hatten beide Seiten angekündigt, notfalls bis zur höchsten Instanz gehen zu wollen. Im März hatte das Landgericht Tübingen einen Studenten wegen eines durchgestrichenen Hakenkreuzes freigesprochen, zuvor hatte das Amtsgericht der Stadt ihn schuldig gesprochen, aber keine Strafe verhängt. In dem Berufungsverfahren plädierten sowohl Gericht als auch Anklage auf Freispruch – die Staatsanwälte hatte nach der Amtsgerichtsentscheidung ihre Meinung geändert. Zuvor hatten die Strafverfolger argumentiert, es könne nicht davon ausgegangen werden, dass ein neutraler - etwa aus dem Ausland stammender - Beobachter in jedem Fall die eigentliche Intention des Trägers erkenne.
Diese Gemengelage war für die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth und den SPD-Politiker Nils Annen Anlass, sich bei der Stuttgarter Staatsanwaltschaft selbst anzuzeigen. Sie gaben vor, entsprechende Symbole auf T-Shirts und Buttons getragen zu haben. Gegen sie wird nach Angaben der Behörde noch immer ermittelt. Ein Abschluss des Verfahrens sei noch nicht in Sicht, sagte Behördensprecherin Tomke Beddies.