19.09.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Brigitte Zypries
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Bundesjustizministerin Zypries hat einen neuen Vorstoß zur Sterbehilfe abgelehnt. Die beim Juristentag geforderte Änderung des Strafrechts sei unnötig.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat eine Reform des Strafrechts bei Sterbehilfe abgelehnt. Diese war auf dem 66. Deutschen Juristentag gefordert worden. «Ich sehe hier keinen Klarstellungsbedarf», sagte sie in der «Neuen Osnabrücker Zeitung». «Dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten wird schon heute im Strafrecht besonders Rechnung getragen.»
Nach dem vorab veröffentlichen Juristentag-Gutachten zum Thema Sterbehilfe soll die strafrechtliche Verantwortung von Ärzten für Maßnahmen am Lebensende umfassend geregelt werden. Unter anderem soll der Behandlungsabbruch auf Wunsch des Patienten künftig ausdrücklich von Strafe freigestellt werden. Laut Zypries muss der Arzt dagegen schon jetzt eine Heilbehandlung unterlassen, wenn der Patient dies eindeutig abgelehnt hat - sonst kann er sich wegen Körperverletzung strafbar machen.
Ergebnisse der Diskussionen bei dem größten europäischen Rechtskongress, zu dem am Dienstag rund 3000 Juristen nach Stuttgart gekommen waren, werden am Freitag erwartet.
Handlungsbedarf sieht Zypries indes bei den so genannten Patientenverfügungen, die die Behandlung am Lebensende regeln sollen. Damit schwer kranke Patienten ihren Willen künftig besser durchsetzen können, fordert die Ministerin, dass der Bundestag zügig eine weit reichende gesetzliche Grundlage für Patientenverfügungen schafft. Eine Beschränkung von Patientenverfügungen auf Fälle unheilbarer Krankheiten im finalen Stadium lehnt die Ministerin ab. (nz)