Anwaltmonopol auf Rechtsberatung vor dem Aus
22.08.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, werden künftig dem Monopol der Anwaltschaft entzogen. Zypries unterstrich allerdings: «Wir verbieten niemanden, sich weiter von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.» Das Gesetz erlaubt im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten rechtliche Nebenleistungen. Dies betrifft die Testamentvollstreckung, Haus- und Wohnungsverwaltung sowie Fördermittelberatung. Dies kann auch von Banken oder Steuerberatern übernommen werden. Kfz-Werkstätten können künftig für ihre Kunden nach Unfällen auch Schadenpauschalen geltend machen.
Erlaubt wird ferner die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung. Um die Qualität der Rechtsdienstleistung zu sichern, fordert das Gesetz, dass eine juristische qualifizierte Person daran beteiligt ist. Nach dem bis jetzt geltenden Recht durften nur berufsständische Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Mietervereine ihre Mitglieder rechtlich beraten. Künftig ist dies jeder Vereinigung erlaubt wie etwa den Automobilklubs. Rechtsdienstleistungen dürfen allerdings nicht der Hauptzweck dieser Vereinigungen sein.
Die Bundesrechtsanwaltskammer, die Vertretung der 138.000 Anwälte, sieht durch das neue Gesetz erhebliche Risiken auf Verbraucher und Unternehmer zukommen. «Dem Rechtsuchenden drohen hier durch unqualifizierten Rechtsrat irreparable Schäden, die anders als bei möglichen Fehlern eines Anwalts auch nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sind», warnt die Kammer.
Die FDP nannte es bedenklich, die Rechtsberatung für Berufsgruppen zu öffnen, die die besonderen Pflichten und Rechte des Rechtsanwalts zum Schutz der Mandanten nicht haben. «Hierdurch ist die Qualität der Rechtsberatung gefährdet», sagte die Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans. So seien gerade Banken «oftmals nicht frei von Eigeninteressen».(nz)

