netzeitung.deAnwaltmonopol auf Rechtsberatung vor dem Aus

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Anwalt bei der Rechtsberatung (Foto: dpa<br/>Quelle: NZ Netzeitung GmbH)

Lupe Anwalt bei der Rechtsberatung
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Künftig sollen auch Nicht-Juristen wie Architekten und Bankangestellte ihre Kunden rechtlich beraten dürfen. Dies sieht ein neues Gesetz vor, das Justizministerin Zypries am Dienstag in Berlin vorstellte.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) will das Monopol der Anwälte lockern und auch Nichtjuristen in begrenztem Umfang die Rechtsberatung erlauben. Der am Dienstag von ihr in Berlin vorgestellte Entwurf des Rechtsdienstleistungsgesetzes lässt bisher verbotene altruistische (uneigennützige) Rechtsberatung zu. Das Kabinett wird sich an diesem Mittwoch mit dem Gesetz befassen, das Mitte 2007 in Kraft treten soll. Die Bundesrechtsanwaltskammer kritisierte den Entwurf als unzureichend und forderte Nachbesserungen.

Die Reform hebt das schon in vielen Teilen geänderte Rechtsberatungsgesetz aus dem Jahr 1935 vollständig auf. Ziel des Nazi-Gesetzes war es, jüdische Juristen von allen Bereichen des Rechts auszuschließen. Mit dem neuen Gesetz will Zypries eine zeitgemäße, europafeste Regelung für nichtanwaltliche Rechtsdienstleistungen schaffen. Der Kernbereich der rechtlichen Beratung, wie die Vertretung vor Gericht, bleibt weiterhin den Anwälten vorbehalten.

Tätigkeiten, bei denen Rechtsdienstleistungen nur eine untergeordnete Rolle spielen, werden künftig dem Monopol der Anwaltschaft entzogen. Zypries unterstrich allerdings: «Wir verbieten niemanden, sich weiter von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.» Das Gesetz erlaubt im Zusammenhang mit anderen Tätigkeiten rechtliche Nebenleistungen. Dies betrifft die Testamentvollstreckung, Haus- und Wohnungsverwaltung sowie Fördermittelberatung. Dies kann auch von Banken oder Steuerberatern übernommen werden. Kfz-Werkstätten können künftig für ihre Kunden nach Unfällen auch Schadenpauschalen geltend machen.

Zypries erwartet mehr Kooperation
Den Anwälten eröffnet das Gesetz laut Zypries neue Formen der Zusammenarbeit. So kann beispielsweise ein Architekt mit einem Anwalt zusammenarbeiten. Das Honorar für die Klärung baurechtlicher Fragen wird dann in die Leistung des Architekten eingeschlossen.

Erlaubt wird ferner die unentgeltliche, altruistische Rechtsberatung. Um die Qualität der Rechtsdienstleistung zu sichern, fordert das Gesetz, dass eine juristische qualifizierte Person daran beteiligt ist. Nach dem bis jetzt geltenden Recht durften nur berufsständische Organisationen wie Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände oder Mietervereine ihre Mitglieder rechtlich beraten. Künftig ist dies jeder Vereinigung erlaubt wie etwa den Automobilklubs. Rechtsdienstleistungen dürfen allerdings nicht der Hauptzweck dieser Vereinigungen sein.

Kritik von der FDP
Das Gesetz gleicht ferner die bisher unterschiedlichen Vorschriften bei der Prozessvertretung vor den verschiedenen Gerichten an. Es bleibt bei der Regelung, dass sich ein Mandant vor einem Bundesgericht, den meisten Berufungsgerichten, in Zivilprozessen vor dem Landgericht und in bestimmten familiengerichtlichen Verfahren nur durch einen Anwalt vertreten lassen kann. In allen anderen Verfahren, in denen kein Anwaltszwang besteht, ist neben Anwälten nur die Vertretung eines eingeschränkten Personenkreises zugelassen.

Die Bundesrechtsanwaltskammer, die Vertretung der 138.000 Anwälte, sieht durch das neue Gesetz erhebliche Risiken auf Verbraucher und Unternehmer zukommen. «Dem Rechtsuchenden drohen hier durch unqualifizierten Rechtsrat irreparable Schäden, die anders als bei möglichen Fehlern eines Anwalts auch nicht durch eine entsprechende Haftpflichtversicherung gedeckt sind», warnt die Kammer.

Die FDP nannte es bedenklich, die Rechtsberatung für Berufsgruppen zu öffnen, die die besonderen Pflichten und Rechte des Rechtsanwalts zum Schutz der Mandanten nicht haben. «Hierdurch ist die Qualität der Rechtsberatung gefährdet», sagte die Bundestagsabgeordnete Mechthild Dyckmans. So seien gerade Banken «oftmals nicht frei von Eigeninteressen».(nz)