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Wiefelspütz will Kriminelle mit Mautdaten jagen

02. Aug 2006 14:47, ergänzt 18:07
Maut-Brücke
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Kein einziges Datensystem in Deutschland sei so «zugemauert» wie die Maut-Erfassung, meint SPD-Innenexperte Wiefelspütz. Das müsse «so rasch wie möglich» korrigiert werden.

Als einen «schweren Fehler» des Gesetzgebers hat der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz die Regelung bezeichnet, dass Maut-Daten nicht zur Strafverfolgung genutzt werden dürfen. Es sei «fachlich nicht verantwortbar», dass angesichts des «zugemauerten» deutschen Mautsystems schwerste Verbrechen wie Mord möglicherweise ungestraft blieben, sagte Wiefelspütz der Netzeitung. «Das sollten wir so rasch wie möglich korrigieren.»

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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, wies die Forderung zurück. Das wäre gesetzes- und verfassungswidrig, sagte Schaar am Mittwoch der Nachrichtenagentur dpa. Der Bundestag habe 2004 das Lkw-Mautgesetz ausdrücklich mit einer Zweckbindung für die Berechnung und Erhebung der Autobahngebühr versehen und nach intensiven Diskussionen als zusätzliches Überwachungsinstrument abgelehnt.

Wiefelspütz sagte demgegenüber, es wundere ihn, dass eine Lockerung des Datenschutzes im Mautgesetz nicht schon längst vorgenommen wurde. «Wir waren uns in den Koalitionsverhandlungen einig, dass wir das ändern wollen», sagte der SPD-Politiker und fügte kritisch hinzu: «Wir haben kein einziges Datensystem, das so zugemauert ist wie das Mautsystem.»

Dieter Wiefelspütz
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Wiefelspütz nannte vor diesem Hintergrund drei Bedingungen für die Nutzung der Lkw-Mautdaten durch die Polizei. Es müsse ein «schweres Verbrechen» geschehen sein und einen «konkreten Tatverdacht» geben. Der Datenzugriff solle überdies nur unter «Richtervorbehalt» möglich sein, also lediglich dann, wenn ein Richter es so entscheide. «Es kann nur um einen punktuellen Zugriff gehen», sagte der SPD-Innenexperte. «Es darf nicht sein, dass flächendeckend Mautdaten online an die Polizei durchgewunken werden.»

SPD-Minister für Mautsystem-Nutzung

Auch Wiefelspütz' Parteikollege, der Innenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Gottfried Timm, sprach sich am Mittwoch für die Nutzung der Lkw-Maut-Daten bei der Verfolgung schwerer Straftaten aus. «Bei bestimmten Verbrechen wie Sexualstraftaten oder Kapitaldelikten - also Mord und Totschlag - sollte es rechtlich möglich sein, Lkw-Maut-Daten zur Aufklärung der Straftaten zu nutzen», sagte er.

Günther Beckstein
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Deshalb unterstütze er den Vorschlag seines bayerischen Kollegen Günther Beckstein (CSU), sagte Timm. Durch eine Änderung des Mautgesetzes seien «die rechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung von Mautdaten für Zwecke der Verbrechensbekämpfung zu schaffen».

Tiefensee will nichts ändern

Wolfgang Tiefensee
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Becksteins Vorstoß war auch vom CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach sowie dem baden-württembergischen CDU-Innenminister Heribert Rech unterstützt worden. Dagegen hatte das Bundesverkehrsministerium den Vorschlag zurückgewiesen. «Wir sind unverändert der Auffassung, dass die beim Betrieb des Mautsystems erhobenen Daten ausschließlich für die Zwecke der Mauterhebung verwendet werden sollten», erklärte eine Sprecherin von Minister Wolfgang Tiefensee (SPD). Das Ministerium hatte vor längerer Zeit bereits ein ähnliches Ansinnen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgeblockt.

Widerstand kommt auch von Bayerns Datenschutzbeauftragten Karl Michael Betzl. Bedauerliche Einzelfälle rechtfertigten keine «Schaffung zusätzlicher Überwachungsinfrastruktur», sagte Betzl am Mittwoch in München. «Bei der Einführung des Mautsystems war hoch und heilig versichert worden, dass die Mautdaten nur zu Abrechnungszwecken genutzt werden dürfen.» Der Staat könne aber nur dann Ehrlichkeit und Rechtstreue von seinen Bürgern erwarten, wenn er selbst verlässlich sei, so Betzl.

Polizei findet Lage «unerträglich»

Die Diskussion um die Nutzung von Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung war nach dem vermutlich von einem Lkw-Fahrer verübten Mord an einer Schülerin in Kassel entbrannt. Auch Kassels Polizeipräsident Wilfried Henning sprach sich dafür aus, die Rechtslage zu verändern. Er halte die momentane Rechtslage für unbegreiflich und «einigermaßen unerträglich».

Bei dem Mörder der am 8. Juli auf einem Parkplatz der A 49 bei Kassel getötet gefundenen 18-Jährigen handele es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um einen Lkw-Fahrer, der in der Mordnacht auf der A 49 unterwegs war, sagte Henning.

DNS-Spuren

Polizei und Staatsanwaltschaft gehen aufgrund von DNS-Spuren davon aus, dass die junge Frau einem Serientäter zum Opfer fiel. Er soll in den Jahren 2003 und 2004 im Raum Köln eine Prostituierte ermordet und eine weitere schwer verletzt haben. Das überlebende Opfer hatte damals angegeben, der Täter habe einen Lkw gefahren.

«Im aktuellen Fall hätten wir sehr schnell einen Kreis von verdächtigen Lkw-Fahrern, unter denen wir den Täter suchen könnten,» sagte der Polizeipräsident. Der Gesetzgeber müsse daher die Mautdaten in Fällen von Mord, Totschlag oder terroristischen Anschlägen freigeben.

Die Polizei setze nun auf die Mithilfe von Spediteuren. Diese könnten anhand ihrer Mautabrechnungen selbst prüfen, ob eines ihrer Fahrzeuge in der Tatnacht auf der A 49 unterwegs war, sagte Henning.

 
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