Netzeitung Logo
 
DruckenVersenden
 

Brechmitteleinsatz verstößt gegen Folterverbot

11. Jul 2006 21:13
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg
Bild vergrößern
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik wegen des Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier verurteilt. Die Behörden hätten gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung verstoßen, sagten die Richter.

Deutschland ist wegen des zwangsweisen Einsatzes eines Brechmittels bei einem Drogenkurier vom europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Der Einsatz des Brechmittels in diesem Fall sei ein Verstoß gegen das Verbot von Folter und menschenunwürdiger Behandlung, befand am Dienstag der europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dem Kläger, einem 41 Jahre alten Mann aus Sierra Leone, sprach das Gericht ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro zu.

Mehr in der Netzeitung:
Der Einsatz des Brechmittels sei nicht «zwingend erforderlich» gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. In diesem Fall hätte man auf die «natürliche Ausscheidung» der Droge warten können.

Zwei Menschen gestorben

Die Richter verwiesen darauf, dass in Deutschland bereits zwei Menschen nach dem Einsatz von Brechmitteln gestorben seien. Dies spreche für die Gefährlichkeit dieser Zwangsmaßnahme, die nur «unter strikter Kontrolle» eingesetzt werden sollte. «Die Mehrheit der deutschen Bundesländer und der Mitgliedsstaaten des Europarates wenden diese Maßnahme nicht an», hieß es.

Der in Köln lebende Afrikaner hatte bei seiner Festnahme 1993 in Wuppertal ein Säckchen mit Kokain verschluckt. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft war ihm in einem Krankenhaus durch eine Nasensonde ein Brechmittel verabreicht worden, um die Droge zu erbrechen. Wegen Drogenschmuggels war er 1993 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Diese Strafe war in Berufung auf sechs Monate auf Bewährung verringert worden.

Gegen dieses Urteil ist keine Berufung möglich. Die Bundesregierung muss nun ihre Bestimmungen ändern, damit derartige Fälle nicht mehr vorkommen. (nz)

 
Drucken
VersendenSocial Bookmark Mister Wong Yigg Google del.icio.us Oneview Webnews
 
Zu weiteren Bildergalerien
Zu weiteren Bildergalerien
Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Zum Wissenstest

Alle Wissenstests

Sie müssen JavaScript aktiviert und Flash 8 installiert haben, um diese Seite in vollem Umfang nutzen zu können.
 
Live Top 5
netzeitung.de auf Ihrer iGoogle-Seite
Aus anderen Ressorts
Zur Autogazette

Geschäftsführer: Dr. Robert Daubner | Chefredakteurin: Domenika Ahlrichs | Impressum | Datenschutz
NZ Netzeitung GmbH · Karl-Liebknecht-Str. 29 · 10178 Berlin · Tel.: 030 23 27 6840 · Fax: 030 23 27 6874
Alle Rechte © 2008 NZ Netzeitung GmbH
 
Vermarktung: DZH Online Media Sales Group GmbH
 
IT & Security by Procado
 
[ai:ti]-Quotes&Charts: IT Future AG
Quellen der Börsendaten: IT Future AG, Standard&Poor's Comstock Inc. und weitere.