19.06.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Edmund Stoiber
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Der so genannte Gotteslästerungs- Paragraph geht Edmund Stoiber nicht weit genug. Er sei «völlig stumpf und wirkungslos», sagt der CSU-Chef.
Eine Initiative zur Verschärfung der Strafen für Gotteslästerung hat der bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber angekündigt. Der CSU-Chef sagte der «Bild»-Zeitung, er werde dies im Juli beim Integrationsgipfel mit Kanzlerin Angela Merkel vorbringen.
Stoiber nannte die derzeit geltende Gesetzgebung «völlig stumpf und wirkungslos», weil der entsprechende Paragraph 166 des Strafgesetzbuches eine Bestrafung nur dann vorsehe, wenn der «öffentliche Frieden gefährdet» sei und «Aufruhr» drohe.
Stoiber will dagegen Gotteslästerung schon dann mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestrafen, sofern jemand bewusst auf den religiösen Empfindungen anderer Menschen herumtrampele. «Es darf nicht alles mit Füßen getreten werden, was anderen heilig ist», sagte Stoiber. Wohin die Verletzung religiöser Gefühle führen könne, habe der Streit um die Mohammed-Karikaturen in diesem Jahr «auf alarmierende Weise» gezeigt, mahnte der CSU-Chef.
Am Wochenende hatte der Schauspieler Mathieu Carrière in Berlin mit einer Kreuzigungsaktion für Aufsehen gesorgt. Der Schauspieler demonstrierte damit für mehr Rechte von Vätern beim Sorgerecht. Zu diesem Zweck ließ er sich am Samstag vor dem Bundes- Justizministerium für einige Minuten an ein Kreuz binden.
Der so genannte Gotteslästerungs- Paragraph kam in der Vergangenheit bereits zur Anwendung. So wurden etwa die Darstellung gekreuzigter Schweine und die Aufführung des Musicals «Das Maria-Syndrom» von Michael Schmidt-Salomon, in dem eine «Marie» über eine verunreinigte Klobrille befruchtet wird und daraufhin einen Fall der unbefleckten Empfängnis annimmt, verboten. (nz)