Wenig Zukunft für Rasterfahndung
Nach Ansicht von Staatsrechtlern hat die Rasterfahndung als Mittel zur Terrorismusbekämpfung bald ausgedient. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Montag könnte das «hervorragende Instrument» bei der Fahndung nach Terroristen zu einem «ungeeigneten Mittel» werden, sagte der Bonner Staatsrechtler Wolfgang Löwer der Netzeitung.
Das Gericht hatte den präventiven Datenvergleich als unvereinbar mit dem Grundrecht auf informelle Selbstbestimmung erklärt, solange keine «konkrete Gefahr» bestehe. Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie nach dem 11. September 2001 durchgehend bestanden habe, reicht nach Ansicht der Mehrheit des Ersten Senats für die Anordnung einer Rasterfahndung nicht aus.
Die dann relativ späte Möglichkeit, eine Rasterfahndung einzuleiten, könnte das Mittel unbrauchbar machen, befürchtet Löwer: Angesichts einer konkreten Bedrohung könnte die Zeit nicht mehr ausreichen, die gerasterten Daten auszuwerten, sagte er der Netzeitung.
Die Rasterfahndung spiele in der Bekämpfung des Terrorismus nur eine geringe Rolle und habe auch in den 70er Jahren bei der Fahndung nach RAF-Terroristen kaum Erfolge gezeigt.
Zustimmung zum Urteil des Verfassungsgerichts äußerte auch Peter Baumeister von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Mannheim. Die Rasterfahndung habe sich nicht als effektive Methode der Terrorbekämpfung erwiesen und «keine greifbaren Ergebnisse» gebracht. «Daher kann ich die Entscheidung des Gerichts teilen», sagte Baumeister der Netzeitung.
Nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 hatten die Landespolizeibehörden unter Mitwirkung des Bundeskriminalamtes eine bundesweit koordinierte Rasterfahndung nach islamistischen Terroristen durchgeführt. Die Landesämter erhoben Daten unter anderem bei Universitäten, Einwohnermeldeämtern und dem Ausländerzentralregister und rasterten die Datenbestände nach den Kriterien männlich, Alter 18 bis 40 Jahre, (ehemaliger) Student, islamische Religionszugehörigkeit, Geburtsland. Die gewonnenen Daten wurden anschließend mit weiteren, durch das Bundeskriminalamt erhobenen Datenbeständen abgeglichen. Die Rasterfahndung führte nicht dazu, dass Schläfer aufgedeckt wurden.
