28.04.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Afghanin mit Burka
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Quelle: NZ Netzeitung GmbH
In einer Bonner Schulklasse herrscht Ausnahmezustand, seit zwei Mädchen mit einer Burka von Kopf bis Fuß verhüllt zum Unterricht erschienen. Der Rektor sieht den Schulfrieden in Gefahr.
Zwei muslimische Schülerinnen einer Bonner Gesamtschule sind für zwei Wochen vom Unterricht ausgeschlossen worden, weil sie mit einer Burka verhüllt zum Unterricht erschienen. Durch die Komplettbekleidung der beiden 18-Jährigen türkischer Herkunft sieht die Schulleitung den Schulfrieden gefährdet: «Wir können weder dafür garantieren, dass die Mädchen, noch die übrigen Schüler ordnungsgemäß unterrichtet werden», sagte Rektor Ulrich Stahnke.
Es sei nicht möglich, mit Schülern zu kommunizieren, die nur noch durch einen schmalen Sehschlitz blicken. Außerdem hätten manche Schüler sogar verängstigt auf ihre Mitschülerinnen reagiert: «Im Unterricht wurde über nichts anderes mehr gesprochen, so ist ein Schulbetrieb auf Dauer nicht möglich».
Die Burka ist ein meist blaues Kleidungsstück, das Frauen in Afghanistan und teilweise auch in Pakistan tragen. Das sackähnliche Gewand besteht aus einem großen, kreisförmigen Stofftuch, das in der Mitte mit einer flachen Kappe vernäht ist und Kopf und Körper bedeckt.
Kein EinlenkenDie Mädchen aus der Jahrgangsstufe elf waren am Montag erstmals von Kopf bis Fuß verhüllt zur Schule gekommen. Zuvor habe nur eine von ihnen ein Kopftuch getragen, sagte der Rektor. Lehrer wie Mitschüler hätten vergeblich versucht, die Schülerinnen vom Ablegen ihrer Gewänder zu überzeugen.
Auch der Rektor versuchte über drei Tage hinweg die Schüler zum Ablegen zu bewegen, jedoch ohne Erfolg. «Sie haben aus religiösen Gründen auf die Burka bestanden,» sagte Stahnke. Das Schulverbot sei die einzige Möglichkeit gewesen, wieder Ruhe in die Schule zu bringen.
Die Entscheidung des Bonner Schulleiters stützt auch die Kölner Bezirksregierung. Sie setzt allerdings auf eine baldige Lösung des Konflikts: «Wir hoffen, dass die Schülerinnen den Verweis nutzen, um noch einmal über ihre Entscheidung nachzudenken», sagte eine Sprecherin. Sollten die Schülerinnen die Komplettverhüllung wieder ablegen, könne das Schulverbot auch bereits vor Ablauf der zwei Wochen wieder aufgehoben werden. (nz)