Gericht bestätigt Redeverbot für Westerwelle:
Gericht bestätigt Redeverbot für Westerwelle
03.04.2006
Herausgeber: netzeitung.de
Gerhard Schröder (li.) und Guido Westerwelle
Foto: dpa
Quelle: NZ Netzeitung GmbH
Im Rechtsstreit zwischen FDP-Chef Westerwelle und Altkanzler Schröder über dessen Gasprom- Engagement hat das Hamburger Landgericht entschieden. Demnach darf Westerwelle seine kritischen Äußerungen nicht wiederholen.
Altbundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) hat im Streit um sein Gasprom-Engagement vor Gericht einen Sieg gegen FDP- Chef Guido Westerwelle errungen. Das Landgericht Hamburg bestätigte am Montag ein Verbot, wonach Westerwelle ein Zitat zu Schröders Berufung in das Ostsee-Pipeline-Konsortium nicht wiederholen darf.
Laut Angaben der FDP hatte Westerwelle gesagt: «Natürlich gönne ich auch Gerhard Schröder jeden Rubel.» Er fände es allerdings «problematisch, dass er als Bundeskanzler einer Firma einen Auftrag gegeben hat und dann wenige Wochen nach Amtsübergabe in die Dienste eben jener Firma tritt».
Unterstellung nicht erlaubtSchröder hat diese Aussage als unwahr bezeichnet und in einer ersten richterlichen Entscheidung erreicht, dass Westerwelle die Äußerung nicht mehr öffentlich wiederholen darf. Ansonsten droht ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro. Westerwelle legte Widerspruch ein.
Das Gericht hatte schon am Freitag in der mündlichen Verhandlung angedeutet, in Westerwelles Hinweis auf eine Auftragsvergabe eine Tatsachenbehauptung und keine Meinungsäußerung zu sehen. Westerwelle dürfe Schröder aber nichts unterstellen, was dieser gar nicht getan habe.
Gebaren Schröders «instinktlos»Am Montag bestätigte der Richter die einstweilige Verfügung. Er gestand Westerwelle zugleich «selbstverständlich» zu, «das Verhalten Schröders - gegebenenfalls auch scharf und pointiert - zu kritisieren». Dieses Recht ergebe sich aus der Meinungsfreiheit.
Westerwelle sagte nach dem Urteil: «Formaljuristisch mag Gerhard Schröder heute Recht bekommen haben, politisch und moralisch ist das Urteil über sein instinktloses Gebaren längst gefallen.» Der FDP-Chef wollte jetzt die schriftlichen Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, ob er gegen das Hamburger Urteil Rechtsmittel einlegt.
«Unappetitlich und fragwürdig»«Ich bleibe bei meiner Wertung, dass die Seitenwechsel Gerhard Schröders nach seinem Ausscheiden aus dem Amt unappetitlich und fragwürdig sind», erklärte der FDP-Chef. Das Gericht habe eine konkrete Formulierung beanstandet, aber nicht über seine Kritik am Verhalten des Altkanzlers entschieden. (nz)